Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona – Zusätzliche Honorarmittel“

 

Das Land Brandenburg hat dem Landesjugendring Brandenburg e.V. finanzielle Mittel aus dem Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung gestellt.

Für den Maßnahmezeitraum 01.01.-31.08.2023 habt ihr die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Honorarmittel umzusetzen. Die Zuwendungsverträge mit den entsprechenden Summen sind euch bereits zugegangen.

Diese Honorare können z.B. für die Konzeption und/oder Durchführung von Tagesmaßnahmen, mehrtägigen Maßnahmen, AGs in Schulen, Gruppenstunden, einer Bildungsmaßnahme, einem niedrigschwelligen Fest in einer Einrichtung/ Unterkunft etc. gezahlt werden.

Grundlage ist die so genannte Verwaltungsvorschrift Honorare des MBJS

Es können von den Honoraren aber auch Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtspauschalen und geringfügig Beschäftigte (Minijobs) bezahlt werden.

Wichtig ist, es sollen möglichst ZUSÄTZLICHE Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen ZUSÄTZLICHE Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 26 Jahren erreicht werden.

Die Zuwendung wird in Form der Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die teilnehmenden Personen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art ( u.a. Einladungen, Presseerklärungen, Ankündigungen) ist in geeigneter Form auf die Förderung des Projektes durch Mittel des MBJS hinzuweisen.

Die Abrechnung der Mittel muss bis zum 31.12.2023 erfolgen. Der Nachweis besteht aus einer tabellarischen Übersicht (siehe Anlage) sowie einem kurzen Sachbericht (formlos) pro Verband (NICHT pro Maßnahme!!), in dem ihr bitte darlegt, wie viele zusätzliche TN ihr insgesamt mit den Mitteln erreicht habt und ggf. auch ein oder zwei ausgewählte Maßnahmen nochmal kurz beschreibt.

Für den Maßnahmezeitraum 01.01.-31.08.2023 habt ihr die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Honorarmittel umzusetzen. Die Zuwendungsverträge mit den entsprechenden Summen sind euch bereits zugegangen. Die Abrechnung der Mittel muss bis zum 31.12.2023 erfolgen.

Formblatt 1: Mittelabforderung (xlsx) herunterladen

Formblatt 2: Verwendungsnachweis (xlsx) herunterladen