Ausgleich von Verdienstausfall

Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, konnten in den Jahren 2023 und 2024 einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Der Ausgleich von Verdienstausfall wurde in den Jahren 2023 und 2024 als Modellprojekt umgesetzt. Zwischenzeitlich ist das neue Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz – BbgKJG) in Kraft getreten. Darin findet sich nun die Regelung, dass es auch in Zukunft Verdienstausfallerstattung geben soll (§89 BbgKJG). Aktuell befinden wir uns in der Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), über die neue Richtlinie zur Verdienstausfallerstattung. Die finanziellen Mittel für die Verdienstausfallerstattung stammen vom MBJS. Daher sind wir auf den Landeshaushalt angewiesen, der noch nicht verabschiedet ist. Sobald die finanziellen Mittel freigegeben sind und die neue Richtlinie veröffentlicht ist, kann es mit der Verdienstausfallerstattung weiter gehen. Bis dahin bitten wir um eure Geduld.

Wie funktionierte die Regelung im Modellprojekt 2023/24?

Der Landesjugendring Brandenburg e.V. förderte in den Jahren 2023 und 2024 in einem Modellprojekt den Ausgleich von Verdienstausfall für Menschen, die sich ehrenamtlich in Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Brandenburg engagieren. Gerade im Jugendbereich leisten Ehrenamtliche enorme Arbeit und versuchen, Kindern und Jugendlichen positive Impulse zu geben, ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen, wichtige Werte wie Fairness, Zusammenhalt, Miteinander, Integration und Zielstrebigkeit zu vermitteln und ihre Persönlichkeit zu stärken.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung bestand nicht, vielmehr entschied der Landesjugendring Brandenburg e. V. im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Antragseingang.

Du konntest einen Antrag stellen, wenn:
  • du eine gültige Jugendgruppenleiter*in-Card (Juleica) hast
  • du von deinem Arbeitgeber (auch öffentliche Arbeitgeber) für die ehrenamtliche Tätigkeit freigestellt worden bist (Sonderurlaub) und keine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bekommst
    oder
  • du Selbstständig bist
  • du ehrenamtlich in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit im Inland und grundsätzlich im (europäischen) Ausland tätig bist
    oder
  • du an Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Jugendarbeit teilnimmst, sofern sie sich auf ehrenamtsrelevante Tätigkeiten beziehen
  • die Projekte/Maßnahmen, in denen du dich engagierst, von in Brandenburg anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden
  • die Angebote mindestens eine Programmdauer von sechs Zeitstunden pro Tag haben
Wie hoch war der Ausgleich?
  • die Tagespauschale beträgt maximal 120,00 € je Tag
  • pro Kalenderjahr können für maximal 10 Arbeitstage Ausgleich des Verdienstausfalls beantragt werden
  • solltest du Honorare oder andere Aufwandsentschädigungen erhalten, werden diese vom beantragten Ausgleich des Verdienstausfalls abgezogen bzw. mit der zu erstattenden Summe verrechnet
Wie waren die Fristen und welche Nachweise musstest du einreichen?
  • Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des Sonderurlaubs beim Landesjugendring Brandenburg zu stellen
  • Bitte füge dem Antrag eine Bestätigung deines/deiner Arbeitgeber*in über die Gewährung des Sonderurlaubes inkl. der Dauer bei.
  • Im Anschluss an deinen Sonderurlaub schickst du dem Landesjugendring Brandenburg eine Bestätigung des Trägers der Maßnahme/ des Projektes, die Auskunft über den Träger, die Art und Dauer des Angebots, die wesentlichen Inhalte und die tägliche Programmdauer gibt. Das Geld erhältst du im Anschluss an deinen Sonderurlaub, nachdem du uns diesen Nachweis geschickt hast.
Wichtige Informationen und Downloads

Vorlage für Nachweis/Bestätigung des Trägers nach Beendigung der Maßnahme

Fragen?

Dann melde dich gern bei den Kolleg*innen Lisa Wienbergen oder Kathrin Schubert

 

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