Ausgleich von Verdienstausfall

Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, können ab sofort einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten.

Was will die neue Regelung?

Der Landesjugendring Brandenburg e.V. fördert ab sofort im 2023 und 2024 Jahr in einem Modellprojekt den Ausgleich von Verdienstausfall für Menschen, die sich ehrenamtlich in Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Brandenburg engagieren. Gerade im Jugendbereich leisten Ehrenamtliche enorme Arbeit und versuchen, Kindern und Jugendlichen positive Impulse zu geben, ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen, wichtige Werte wie Fairness, Zusammenhalt, Miteinander, Integration und Zielstrebigkeit zu vermitteln und ihre Persönlichkeit zu stärken.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Landesjugendring Brandenburg e. V. im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Antragseingang.

Du kannst einen Antrag stellen, wenn:
  • du eine gültige Jugendgruppenleiter*in-Card (Juleica) hast
  • du von deinem Arbeitgeber (auch öffentliche Arbeitgeber) für die ehrenamtliche Tätigkeit freigestellt worden bist (Sonderurlaub) und keine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bekommst
    oder
  • du selbstständig bist
  • du ehrenamtlich in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit im Inland und grundsätzlich im (europäischen) Ausland tätig bist
    oder
  • du an Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Jugendarbeit teilnimmst, sofern sie sich auf ehrenamtsrelevante Tätigkeiten beziehen
  • die Projekte/Maßnahmen, in denen du dich engagierst, von in Brandenburg anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden
  • die Angebote mindestens eine Programmdauer von sechs Zeitstunden pro Tag haben
Wie hoch ist der Ausgleich?
  • die Tagespauschale beträgt maximal 120,00 € je Tag
  • pro Kalenderjahr können für maximal 10 Arbeitstage Ausgleich des Verdienstausfalls beantragt werden
  • solltest du Honorare oder andere Aufwandsentschädigungen erhalten, werden diese vom beantragten Ausgleich des Verdienstausfalls abgezogen bzw. mit der zu erstattenden Summe verrechnet
Wie sind die Fristen und welche Nachweise musst du einreichen?
  • Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des Sonderurlaubs beim Landesjugendring Brandenburg zu stellen
  • Bitte füge dem Antrag eine Bestätigung deines/deiner Arbeitgeber*in über die Gewährung des Sonderurlaubes inkl. der Dauer bei.
  • Im Anschluss an deinen Sonderurlaub schickst du dem Landesjugendring Brandenburg eine Bestätigung des Trägers der Maßnahme/ des Projektes, die Auskunft über den Träger, die Art und Dauer des Angebots, die wesentlichen Inhalte und die tägliche Programmdauer gibt. Das Geld erhältst du im Anschluss an deinen Sonderurlaub, nachdem du uns diesen Nachweis geschickt hast.
Wichtige Informationen und Downloads

  Hier findest du die ausführliche Version der RICHTLINIE für 2023.

Hier findest du die ausführliche Version der RICHTLINIE für 2024.

Vorlage für Nachweis/Bestätigung des Trägers nach Beendigung der Maßnahme

Fragen?

Dann melde dich gern bei den Kolleg*innen Samantha Wirasekara-Kähler oder Kathrin Schubert