Auf Augenhöhe: Das Kinder- und Jugendgesetz Brandenburg

In der vergangenen Woche war es endlich so weit: das Gesetz zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg (BbgKJG) wurde im Landtag mehrheitlich verabschiedet!

Ab 1. August 2024 tritt das Gesetz in Kraft, das in einem beispielhaften Beteiligungsprozess nicht nur für, sondern auch mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet wurde. Es regelt ausführlich den Schutz und die Förderung von jungen Menschen in Brandenburg.
Das Kinder- und Jugendgesetz umfasst u.a. die Stärkung der Rechte junger Menschen und Familien, regelt die Ausweitung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den Kinder- und Jugendschutz. Es setzt Leitlinien für Inklusion und bietet Rechtssicherheit und -klarheit für freie Träger der Jugendhilfe.
Der Landesjugendring Brandenburg e.V. begrüßt, dass die in mehreren Stellungnahmen eingebrachten Themen zur Stärkung der Jugendverbandsarbeit, aufgenommen wurden:

  •  erstmals gesetzliche Verankerung der Position der Landeskinder- und Jugendbeauftragten und deren Aufgaben,
  • die Anhörungsverpflichtung des Landesjugendrings bei Gesetzesentwürfen und Rechtsverordnungen vor Einbringung ins Kabinett,
  • Aufnahme der JugendleiterCard,
  • Zusicherung von Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer*innen, wenn diese Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten nehmen und keine Entgeltfortzahlung erhalten.

Zum ausführlichen Gesetzestext