Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, können ab sofort einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten. Dies ist ein weiteres wichtiges Instrument für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Brandenburg.
Der Sommer steht vor der Tür und die Planung von zahlreichen Zeltlagern, internationalen Begegnungen und Ausflügen läuft auf Hochtouren. Für die ehrenamtliche Mitarbeit in diesen Projekten haben Arbeitnehmer*innen in Brandenburg Anspruch auf Sonderurlaub für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Arbeitgeber sind jedoch nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, so dass für die Engagierten ein Verdienstausfall entsteht.
An dieser Stelle unterstützt die Landesregierung Ehrenamtliche ab sofort mit einem Modellprojekt. Im Jahr 2023 und 2024 stehen jeweils 65.000 Euro zur Verfügung, um einen teilweisen Ausgleich dieses Verdienstausfalls zu ermöglichen. Die Umsetzung der Ausgleichszahlung übernimmt der Landesjugendring Brandenburg e.V. nach Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
„Wir freuen uns, dass die aktuelle Koalition unserem Vorschlag gefolgt ist und damit ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements setzt. Das Instrument des finanziellen Ausgleichs setzt genau da an, wo es notwendig ist. Wir hoffen, dass das Modellprojekt – ähnlich wie in anderen Bundesländern – verstetigt wird.“ (Silke Hansen, Vorstandsmitglied LJR)
Die neue Richtlinie sieht vor, dass Ehrenamtliche, die in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit aktiv sind und eine gültige Juleica besitzen, bis zu 120 Euro pro Tag für ihren Einsatz erhalten.
Weitere Informationen zum Ausgleich des Verdienstausfalls finden sich HIER