Neutralitätsgebot gilt nicht für Jugend(verbands)arbeit!

Der Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) macht das Recht und die Pflicht der #Jugendarbeit, sich politisch zu engagieren, deutlich.
Trotz Vorwürfen von demokratiefeindlichen Gruppen, gegen das sogenannte #Neutralitätsgebot zu verstoßen, hält die JFMK fest, dass dieses verfassungsrechtlich nicht festgelegt ist; Neutralität im Sinne der Verfassung bedeutet Unparteilichkeit, aber keine #Wertefreiheit oder gar Positionslosigkeit.
Jugendarbeit darf sich politisch positionieren. Ihre Aufgabe ist es, gegen Aussagen und Handlungen einzutreten, die mit #Demokratie und #Menschenrechten unvereinbar sind. Sie basiert auf den Werten des Grundgesetzes und demokratischen Prinzipien.
Die JFMK bekennt sich zur besonderen Bedeutung der Jugendverbandsarbeit. Durch öffentliche Institutionen ist deren eigenverantwortliche Tätigkeit und ihr satzungsgemäßes Eigenleben auch bei der

#Förderung ihrer Arbeit zu achten.  Sie dürfen nicht durch Forderungen nach politischer #Neutralität gefährdet bzw. in Frage gestellt werden.

Lesetipp:

Der Bundesjugendring hat zusammen mit dem Bundesverband Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und dem Landesjugendring Hamburg eine Handreichung „Haltung statt Neutralität – Zum Umgang mit rechtsextremen Anfeindungen der Jugendverbandsarbeit“ erstellt.