Der Landesjugendring Brandenburg begrüßt viele Regelungen des neuen Kinder- und Jugendgesetzes des Landes Brandenburg. Besonders positiv bewerten wir das breit angelegte Beteiligungsverfahren, das zu diesem Entwurf geführt hat. Die neuen Regelungen zur Stärkung des Kinderschutzes tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. An dieser Stelle wünschen wir uns mit dem neuen Gesetz aber den Fokus mehr noch auf die wichtige Präventionsarbeit und ihre Finanzierung zu legen. Das kann noch stärker herausgearbeitet werden.
Der Reformprozess und die ausformulierten Regelungsinhalte weisen aus unserer Sicht allerdings auch gravierende Schwächen auf, weshalb wir Sie dringendst darum bitten möchten, für die notwendige Diskussion des Gesetzesentwurfes durch die Praxis bzw. für die sie vertretenden Verbände mehr Zeit einzuplanen und nicht den Versuch eines übereilten Beschlusses zum 01.01.2024 zu unternehmen. Wir verstehen das Anliegen der Koalition, noch in der laufenden Legislatur ein wichtiges Gesetz zu verabschieden und stimmen diesem Zeitplan grundsätzlich zu. Jedoch betrachten wir mit Sorge die Folgen einer vorschnellen Verabschiedung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Dies haben wir in einer gemeinsamen Stellungnahme der Landesverbände und -einrichtungen vom 12.06.2023 ausgeführt.
Was wir als Landesjugendring Brandenburg u.a. kritisieren ist eine unzulässige Verkürzung der Jugendarbeit durch den § 82 des vorliegenden Entwurfes auf Aspekte der Freizeitbeschäftigung und – gestaltung, ohne die für sie prägenden Prämissen der Entwicklungsförderung und demokratischen Bildung zu berücksichtigen. Weiterhin ist uns die Erarbeitung einer noch fehlenden Regelung zum Ausgleich von Lohnzahlungen für Menschen wichtig, die sich ehrenamtlich engagieren und dafür bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt haben. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag wurde im Unterausschuss Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Jugendschutz bereits beschlossen und in das Beteiligungsverfahren des LKJA am Gesetzesentwurf eingebracht.
Bezogen auf die Neuaufstellung des LKJA sehen wir eine deutliche Schwächung der freien Träger zugunsten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kritisieren dies. Von den 40 zu besetzenden stimmberechtigten Plätzen sind nur 11 Plätze freien Trägern vorbehalten, wohingegen 21 Plätze durch staatliche Akteure besetzt werden (Kommunal- und Landesebene) und 8 Plätze an Jugendgremien gehen. Letzteres ist aus unserer Sicht positiv hervorzuheben allerdings mahnen wir an, dass die wirkliche und ernstgemeinte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem LKJA wie in bisheriger Form, Struktur, Sitzungskultur und Ausstattung nicht realisierbar ist. Wenn Beteiligung an dieser Stelle ernst genommen wird, bedarf es personeller Ressourcen zur Unterstützung der zu beteiligten Kinder und Jugendlichen, eine Neustrukturierung des LKJA und die Bereitschaft aller Mitglieder, diese notwendigen Schritte zu vollziehen.
Positiv hervorheben möchten wir die Begründungstexte, die jedem Paragraphen des Gesetzesentwurfs beigefügt sind. Diese sollten unbedingt in der Veröffentlichung des Gesetzes auch mit abgedruckt werden.
Hier lesen Sie die ausführliche Stellungnahme an Minister Steffen Freiberg und Abteilungsleiter Volker-Gerd Westphal, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport