Seit dem 23.März 2020 gelten auch im Land Brandenburg viele Einschränkungen. Es herrschen aber auch viele Unsicherheiten, was man jetzt eigentlich überhaupt noch darf. Eure wichtigsten Fragen haben wir hier für euch beantwortet. Auf der offiziellen Seite des Landes Brandenburg findet ihr auch eine Liste mit FAQs.
Was muss ich beachten, wenn ich mich außerhalb der Wohnung aufhalte? ﹀
Im ganzen Land Brandenburg gelten Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, Du darfst noch raus gehen, brauchst dafür aber einen Grund. Diese sind:
- Einkaufen gehen
- zur Arbeit zu gehen
- Arztbesuche
- Prüfungen
- Bankgeschäfte
- Gassigehen mit dem Hund
- eure*n Partner*in besuchen
- Bedürftigen helfen
- dringende Termine bei Behörden, Gerichten u.s.w. (müssen nachgewiesen werden)
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, einschließlich kurzer Aufenthalt auf Wiesen, Parkbänken etc.
Dabei sind Regeln zu beachten:
- Nur allein oder mit den Menschen, mit denen man in der Wohnung lebt
- Mit maximal 1 „fremden“ Person (die nicht mit Dir in der Wohnung lebt); dann aber in einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m
- In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr muss man eine Schutzmaske tragen.
Darf ich auf einer Wiese chillen oder auf einer Parkbank sitzen? ﹀
Ja, seit dem 20.04.2020 ist es nun auch wieder erlaubt, auf einer Parkbank zu sitzen oder auf einer Wiese zu chillen. Auch hierbei gilt aber der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen.
Darf ich mit meinen Freund*innen auf einem Bolzplatz oder Spielplatz Sport machen? ﹀
Die öffentlichen Spiel- und Sportplätze sind alle gesperrt. Diese dürfen nicht betreten werden, auch wenn keine Absperrung aufgestellt wurde. Auf einer Wiese ist Sport machen erlaubt, solange es nur zwei Leute sind (oder die Personen, mit denen Du in der gleichen Wohnung lebst) und der Mindestabstand eingehalten wird. Fußballspielen wäre also z.B. nicht möglich.
Darf ich Angeln gehen? ﹀
Dagegen ist nichts zu sagen, solange die Regeln (Mindestabstand zu anderen etc.) eingehalten werden.
Kann ich im Park oder im Wald spazieren gehen? ﹀
Auch das ist gestattet, solange die Regeln (Mindestabstand zu anderen, nicht in Gruppen gehen etc.) eingehalten werden.
Darf mein Verein unser Training weiterhin anbieten? ﹀
Nein. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbäder und auch andere Sport- und Freizeiteinrichtungen mussten geschlossen werden. Auch Treffen der Sportvereine sind verboten. Es gibt allerdings einige Vereine, die ihre Sportkurse nun online anbieten.
Darf ich eine Radtour machen? ﹀
Ja, Fahrradtouren gehören zum Grund „Sport und Bewegung“ und sind erlaubt. Es gelten aber auch hier die benannten Regeln.
Muss ich Strafe zahlen, wenn ich eine der Regeln nicht einhalte? ﹀
Ja. Wenn die Polizei oder das Ordnungsamt sieht, dass der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten wird, dass du mit deinen Freund*innen auf einem Bolzplatz bist oder ihr in einer Gruppe unterwegs seid, dann können sie dich ein Bußgeld zahlen lassen. Seit 02.04.2020 gibt es einen entsprechenden Bußgeldkatalog. Ob ein Bußgeld bezahlt werden muss oder du nur verwarnt wirst, hängt aber von der Situation ab.
Muss ich eine Maske tragen, wenn ich draußen bin? ﹀
Das Tragen von Schutzmasken ist in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, solltest Du eine Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen gibt es in Brandenburg seit dem 27.4.2020. Eine Maske schützt den*die Träger*in nur unwesentlich vor Viren. Aber sie kann einen guten Schutz für Deine Mitmenschen darstellen, falls Du erkrankt bist. Derzeit rufen viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dazu auf, Schutzmasken für die Pflegekräfte zu nähen, weil es zu wenig medizinische Ausrüstung gibt. Mehr dazu erfährst Du hier.