Wir als Träger erhalten jedes Jahr Gelder aus öffentlichen Mitteln. Diese erhalten wir für 40 Plätze im FÖJ, 31 Plätze im FSJ und 12 Plätze im BFD.
Ein Jugendfreiwilligendienst ist dafür da, junge Menschen weiterzubilden und sie auf den Berufs-Alltag vorzubereiten. Deswegen ist es uns wichtig, dass unsere Einsatzstellen auf verschiedene Dinge achten. So sollen die Freiwilligen mitentscheiden dürfen, welche Aufgaben sie interessieren und wo sie sich einbringen. Hierbei sollen die unterschiedlichen Aufgaben auch einen gewissen Anspruch erfüllen. Freiwillige sind keine billigen Arbeitskräfte!
Als Einsatzstelle müssen diese Bedingungen erfüllt werden:
- Arbeitsmarktneutralität: Der Freiwilligendienst darf keine Anstellungs- oder Honorarverhältnisse ersetzen!
- im FÖJ: eine Vielfalt an Aufgaben mit ökologischer Ausrichtung (auch im Winter), erheblicher Beitrag zur Nachhaltigkeit
- im FSJ: eine Vielfalt an Aufgaben sozialer und bildungspolitischer Ausrichtung
- im BFD: eine Vielfalt an Aufgaben ökologischer oder sozialer und bildungspolitischer Ausrichtung
- Bereitstellung eines Arbeitsplatzes/Arbeitsraumes
- Bereitstellung von Arbeitsmaterialien (von PC bis Gartengeräten)
- Betreuung durch eine feste Ansprechperson über das ganze Jahr
- Freistellung der Freiwilligen an 25 Seminartagen (meist von Montag bis Freitag)
- Zusammenarbeit mit uns als Träger (fachliche Beratung, organisatorische Fragen, Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen)
- Zahlung eines monatlichen Eigenanteils (FÖJ: 140€; FSJ: 220€, BFD: 400€)
- im BFD und FSJ: anerkannte Gemeinnützigkeit
Was wir uns von unseren Einsatzstellen wünschen, haben wir in der „Einsatzstellenwunschliste“ zusammengefasst. Aber keine Sorge, das sind keine Bedingungen, sondern soll nur eine Orientierung geben.
Als Einsatzstelle kann man sich jedes Jahr bis zum 15. Februar bei uns bewerben.
Wir benötigen hierfür:
- Ausführliche Bewerbung über unser Online-Formular: Bewerbung als FSJ-Einsatzstelle oder Bewerbung als FÖJ-Einsatzstelle
- Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle (Antrag BFD: Vorvertrag, Anerkennungsrichtlinie, Antrag als Anerkennung als Einsatzstelle)
- Eine Ansprechperson, die die Freiwilligen betreut
- Beschreibung der Personalsituation
- Beschreibung der Einbindung der Freiwilligen in das Team
- Jahresplan möglicher Aufgaben in der Einsatzstelle (saisonale Schließungen etc.)
- Infos zur Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Name des ausgebildeten Ersthelfers/ Ersthelferin in der Einsatzstelle
- Kann die Einsatzstelle den Freiwilligen eine Unterkunft anbieten? (Hinweis: die Miete soll 50€ im Monat nicht überschreiten)
Weitere Infos und wichtige Dokumente gibt es im Bereich Downloads für Einsatzstellen.