Ab dem kommenden Jahrgang 2024/2025 ist es möglich, das Freiwillige Ökologische Jahr, das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst bundesweit auch in Teilzeit abzuleisten.
Ende Mai 2024 ist dazu das neue Freiwilligen-Teilzeitgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz soll der Freiwilligendienst inklusiver werden.
Das bedeutet: Freiwillige müssen nicht länger einen Nachweis (zum Beispiel ein ärztliches Attest oder die Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs) für ihren Bedarf vorlegen.
Wichtig: es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligenplatz in Teilzeit. Der Teilzeit-Freiwilligendienst ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Einsatzstelle möglich. Er umfasst beim Trägerwerk mindestens 21 Wochenstunden.
Wenn ihr Interesse an einem Teilzeit-Freiwilligendienst habt, so fragt das bitte bei euren Bewerbungsgesprächen und in der Inforunde für Bewerber*innen nach.