Juleica und Corona

Die Juleica ist weiterhin von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Herausforderungen und Bedarfe sind entstanden und es kommen neue hinzu. Vieles konnte bereits in den vergangenen Jahren neu und anders geplant, digital oder in kleineren Gruppen umgesetzt werden. Andererseits gibt es auch Bereiche in denen gar keine Schulungsmöglichkeit bestand. Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich deshalb auf ein weiterführendes und einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2022 sowie für das Jahr 2023 geeinigt, um auch in der weiteren Krisenzeit eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen. Auch 2022 und bis zum 31.07.2023 sind anteilig digitale Grundausbildungen und digitale Verlängerungsausbildungen möglich. Anders als 2020 und 2021 gibt es ab 2022 keine automatische Verlängerung von Juleicas.

  Regelungen 2021 hier herunterladen.

Für das Jahr 2023 stehen die Ausnahmeregelungen bereits fest. Die bestehenden Corona-Ausnahmeregelungen werden aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation verlängert bis zum 31.07.2023.

 

 GÜLTIGKEIT

Ab 2022 gibt es keine automatische Verlängerung der Jugendleiter*in-Card.

Für 2021 galt: Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verloren haben (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wurde automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.

 

  GRUNDAUSBILDUNG

Die bisherige Regelung wird 2023 weiter umgesetzt. Bis zum 31.07.2023 gilt entsprechend: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil von mindestens 1/3 ist notwendig. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

Somit wird die Regelung aus 2020 und 2021 weiter umgesetzt. Für 2022 gilt diese Regelung ebenfalls.

 

  VERLÄNGERUNGSAUSBILDUNG

Die bisherige Regelung wird 2023 weiter umgesetzt. Bis zum 31.07.2023 gilt entsprechend: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

Diese Regelung galt bereits in 2020 und 2021 sowie im Jahr 2022.