Ausgleich von Verdienstausfall

Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, können wieder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Das Land Brandenburg fördert gemäß § 89 BbgKJG nach Maßgabe dieser Richtlinie und des § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) Unterstützungsleistungen beim ehrenamtlichen Einsatz in Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Worum geht es?

Der Landesjugendring Brandenburg e.V. fördert weiterhin den Ausgleich von Verdienstausfall für Menschen, die sich ehrenamtlich in Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Brandenburg engagieren. Gerade im Jugendbereich leisten Ehrenamtliche enorme Arbeit und versuchen, Kindern und Jugendlichen positive Impulse zu geben, ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen, wichtige Werte wie Fairness, Zusammenhalt, Miteinander, Integration und Zielstrebigkeit zu vermitteln und ihre Persönlichkeit zu stärken.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Landesjugendring Brandenburg e. V. im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Antragseingang.

Du kannst einen Antrag stellen, wenn:
  • du eine gültige Jugendgruppenleiter*in-Card (Juleica) hast, oder die Juleica Ausbildung im Rahmen dieser Richtlinie absolvierst
  • du von deinem Arbeitgeber (auch öffentliche Arbeitgeber) für die ehrenamtliche Tätigkeit freigestellt worden bist (Sonderurlaub) und keine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bekommst
    oder
  • du Selbstständig bist
  • du ehrenamtlich in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit im Inland und grundsätzlich im (europäischen) Ausland tätig bist
    oder
  • du an Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Jugendarbeit teilnimmst, sofern sie sich auf ehrenamtsrelevante Tätigkeiten beziehen (z.B. Juleica Ausbildung)
  • die Projekte/Maßnahmen, in denen du dich engagierst, von in Brandenburg anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden und die überwiegende Anzahl der teilnehmenden Personen aus Deutschland ihren Wohnsitz in Brandenburg und/oder Berlin hat
  • die Angebote mindestens eine Programmdauer von sechs Zeitstunden pro Tag haben
Wie hoch ist der Ausgleich?
  • die Tagespauschale beträgt maximal 120,00 € je Tag
  • pro Kalenderjahr können für maximal 10 Arbeitstage Ausgleich des Verdienstausfalls beantragt werden
  • solltest du Honorare oder andere Aufwandsentschädigungen erhalten, werden diese vom beantragten Ausgleich des Verdienstausfalls abgezogen bzw. mit der zu erstattenden Summe verrechnet
Wie sind die Fristen und welche Nachweise musst du einreichen?
  • Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des Sonderurlaubs beim Landesjugendring Brandenburg zu stellen
  • Bitte füge dem Antrag eine Bestätigung deines/deiner Arbeitgeber*in über die Gewährung des Sonderurlaubes inkl. der Dauer bei.
  • Im Anschluss an deinen Sonderurlaub schickst du dem Landesjugendring Brandenburg eine Bestätigung des Trägers der Maßnahme/ des Projektes, die Auskunft über den Träger, die Art und Dauer des Angebots, die wesentlichen Inhalte und die tägliche Programmdauer gibt. Das Geld erhältst du im Anschluss an deinen Sonderurlaub, nachdem du uns diesen Nachweis geschickt hast.
Hier geht´s zur Antragsstellung:

    A. Antragsteller*in

    Ich erhalte von meinem Arbeitgeber Sonderurlaub nach §89 BbgKJG (Sonderurlaub) für die unter B genannte Maßnahme.

    B. Träger der Maßnahme

    Die Programmdauer beträgt pro Tag mindestens 6 Zeitstunden

    C. Ausgleich des Verdienstausfalls

    Höhe des beantragten Ausgleichs von Verdienstausfall:
    Diese ergibt sich aus der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage x 120 Euro, abzüglich der vergütungsgleichen Leistungen.
    Euro

    E. Erklärung

    Ich erkläre die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dem Antrag gemachten Angaben.

    Ich erkläre, dass ich den Landesjugendring Brandenburg umgehend informiere, sollten sich Änderungen in der Nutzung des Sonderurlaubs ergeben (z.B. durch Krankheit/Absage der Maßnahme.)

    Wir verwenden deine Daten für die Beantragung der Ausgleichszahlung für Sonderurlaub bei ehrenamtlichem Engagement. Zum Zwecke der Abrechnung der Ausgleichszahlung müssen wir diese Daten an das Ministerium für Bildung Jugend und Sport Brandenburg übermitteln. Die Daten werden LJR und MBJS für 10 Jahre gespeichert. Mit Versand dieses Abfrage-Formulars gestattest du die Speicherung deiner Daten gemäß unsererDatenschutzerklärung.

    Wichtige Informationen und Downloads

    Vorlage für Nachweis/Bestätigung des Trägers nach Beendigung der Maßnahme

    Richtlinie Ausgleich Verdienstausfall 2025-2026

     

    Fragen?

    Dann melde dich gern bei den Kolleg*innen Lisa Wienbergen oder Kathrin Schubert

     

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