Stipendien für Schüler*innen mit Einwanderungsgeschichte ﹀
unterstützt neue Initiativen, junge Vereine usw.
Die START-Stiftung fördert engagierte Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte, die sich für die Demokratie einsetzen und die Zukunft mitgestalten wollen.
Angebote werden ein- bis mehrtägige Seminare und Workshops sowie digitale Lernformate.
Für START sind die schulischen Leistungen, die besuchte Schulform oder der angestrebte Abschluss nicht entscheidend. Was zählt, sind Persönlichkeit und Veränderungswille.
Unter diesem Link sind weitere Informationen zu finden.
Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit ﹀
unterstützt neue Initiativen, junge Vereine usw.
Die Förderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihrer Starthilfe neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland in ihrer Anfangsphase, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.
Unter diesem Link sind weitere Informationen zu finden.
JUGENDSTIL* Förderfinder ﹀
Sucht die passende Förderung für Eure Projektidee
Du kannst z.B. nach Themen wie Antisemitismus, Inklusion, Leben im Alter oder Kultur filtern und die Reichweite bestimmen. Unter diesem Link sind sowohl Förderungen bis maximal 2 000 € als auch ab 10 000 € zu finden.
Klimaschutz nebenan: gemeinsam aus der Klimakrise ﹀
Sucht die passende Förderung für Eure Projektidee
Die globale Klimakrise betrifft uns alle und wir alle können etwas tun. Nebenan.de suchen die besten Ideen, um Nachbarschaften gemeinsam klimafreundlicher zu machen. Reiche Deine Idee vom 15.3.-15.5.23 ein, woraus 100 Ideen Anfang Juli bis Ende Juli beim Online-Voting um Stimmen buhlen. Zu gewinnen gibt es bis zu 3000 € Startkapital.
Unter diesem Link sind sowohl Förderungen bis 3 000 € zu finden.
F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz ﹀
Setzt sich mit ihrer Förderung für eine bessere Völkerverständigung ein
Die Stiftung fördert insbesondere innovative und nachhaltige Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den Ländern des östlichen Europas und Israel.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Vereine.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche in den Neuen Bundesländern und Berlin.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Eine Fördersumme wird nicht angegeben. Als Einschränkung der förderfähigen Kosten wird eine anteilige Übernahme von Personalkosten genannt.
Antragsfrist
Der Antrag muss zwei bis drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
F.C. Flick Stiftung
Tel: 0331 2007770 | E-Mail | Homepage
Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam ﹀
Bezuschusst Kinder- und Jugendprojekte in Brandenburg mit max. 10 000 € für Sach- und Honorarkosten
Die Stiftung fördert vielfältige Angebote benachteiligter Kinder und Jugendliche, um diese in ihrer Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und toleranten Persönlichkeit zu fördern.
Zielgruppe
Das Kriterium der Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene, Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder sozialen Einschränkungen genauso wie junge Menschen, die in ländlichen Regionen mit wenig kulturellem Angebot leben, nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können oder in einkommensschwächeren Familien leben.
Zuwendungsempfänger
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können für ihre geplanten Projekte im Jahr 2022 jetzt Förderanträge bei der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ stellen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Unter Umständen werden neben Sach-, Material- und Honorarkosten auch Personalkosten gefördert. Das Projekt sollte einen Zeitraum von zwei Jahren und ein Gesamtvolumen von 10 000 € nicht übersteigen.
Antragsfrist
Fördermittelbewilligungen werden in der Stiftung „Großes Waisenhaus“ quartalsweise entschieden. Ihr Projektantrag muss mindestens ein Quartal vor Projektbeginn bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats (spätestens am 15.03.2022 für den Projektbeginn ab Juli 2022) bei der Stiftung eingehen. Mit dem Projekt darf erst nach einer Förderzusage begonnen werden.
Ansprechpartner*in
Katja Wolf
Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“
Tel: 0331 28146-82 | E-Mail | Homepage
Sparkassenstiftungen Brandenburg ﹀
Bezuschussen Projekte z.B. zum Thema Jugend, Sport und Umweltschutz
Die Fördertätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Jugend, Denkmalpflege und Umweltschutz. Für weitere Informationen folgt bitte diesem Link.
Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft: local.history ﹀
Unterstützt die Stiftung EVZ lokale Initiativen und Vereine bei der Gestaltung einer Erinnerungskultur vor Ort mit 2 000 - 15 000 €
Eine besondere Bedeutung soll dabei die NS-Zwangsarbeit und Verfolgung verschiedener Menschen und Menschengruppen während des Nationalsozialismus haben. Es sollen lokale Debatten um Erinnerung und Demokratie angestoßen und die Zivilgesellschaft in ihrem Engagement gestärkt werden.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden unter anderem gemeinnützige Organisationen (Juristische Personen) mit Sitz in Deutschland wie lokale NGO/Ver-eine, Gedenkstätten, Fördervereine an historischen Orten, Bildungsorte, Museen, lokale Geschichtsinitiativen, Heimatvereine, Heimatmuseen, Bibliotheken und Schulen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Reisekosten, Verpflegung, Honorare, Miete für Räumlichkeiten und Geräte und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Für Projektkosten kann eine Pauschale von 1 000 € und eine Verwaltungspauschale von 10% der laufenden Sachkosten beantragt werden. Die Fördersumme muss zwischen 2 000 und 15 000 € liegen.
Antragsfrist
Die Antragstellung ist laufend möglich. Die Anträge werden jeweils zum 1.2., 1.6., 1.09. eines Jahres vergleichend begutachtet.
Ansprechpartner*in
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Annemarie Hühne
Tel: 030 25929716 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Förderprogramm Kinder und Jugendliche stärken ﹀
Fördert lokale Projektideen und den Aufbau von Netzwerken mit bis zu 5 000 € für Sach- und Honorarkosten
Die Förderung unterstützt niedrigschwellige Projekte für Kinder und Jugendliche und ihre lokalen Strukturen mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Mikroförderung beträgt die maximale Fördersumme 5 000 € für Sach- und Honorarkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Mikroförderung für Begegnung, Kultur und Sport ﹀
Fördert inklusive Projekte und den Aufbau von Netzwerken mit bis zu 5000€ für Sach- und Honorarkosten
Gefördert werden z.B. inklusive Tanz-, Theater- oder Kunstangebote ebenso wie Angebote, die sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richten mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Mikroförderung beträgt die maximale Fördersumme 5 000 € für Sach- und Honorarkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Beratung, Begleitung und Selbsthilfe ﹀
Fördert Vorhaben zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung mit bis zu 350 000 €
Das Programm finanziert Bildungsveranstaltungen, Beratungen und den Aufbau neuer ambulanter Angebote. Dabei gibt es diverse Untergliederungen und Förderansätze
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderinstrumente sind untergliedert in Anschubförderung (Aufbau ambulanter Angebote), darunter auch Investitionsförderungen und Pauschal-, Mikro- und Projektförderung zum Bildungs- und Erfahrungsaustausch oder Aufbau von Netzwerken. Für weitere Informationen folgt bitte diesem Link.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Investitionsförderung für Begegnungsstätten und Tagesstrukturen ﹀
Bezuschusst mit maximal 300 000 € den Bau, Umbau oder Kauf von Immobilien
Aktion Mensch fördert inklusive Begegnungen und Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur für jedes Alter.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderungen und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden der Bau, Umbau und Kauf von Immobilien und dessen Ausstattung bezuschusst. Bei umfassender Barrierefreiheit kann sich die Fördersumme auf bis zu 300.000€ belaufen.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Internet für alle ﹀
Fördert Investitionskosten und Bildungsangebote mit bis zu 10 000 €
Aktion Mensch leistet mit der Förderung „Internet für alle“ einen Beitrag zu einer gleichberechtigten digitalen Teilhabe für alle. Eigenmittel sind nicht erforderlich.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Das Förderangebot ist in zwei Teile aufgeteilt: Investitionskosten und Honorar- und Sachkosten. Pro Teilbereich können bis zu 5 000 € beantragt werden. Organisationen mit mehreren Einrichtungen können Einzelanträge bis zu einem Volumen von 15 000 € stellen.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Stiftung Mitarbeit/ Alfred Toepfer Stiftung F.V.S./ Bertelsmann Stiftung/ Deutsche Telekom Stiftung/ Gerda Henkel Stiftung/ Körber-Stiftung/ Robert Bosch Stiftung/ Schöpflin Stiftung und Stiftung Mercator: Förderfonds Demokratie ﹀
Fördert Projekte, die zur demokratischen Mitverantwortung ermutigen, mit maximal 5 000 €
Der Förderfonds möchte einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und unterstützt auch den Transfer von bereits erfolgreichen Projekten in einen anderen Wirkungskreis.
Zuwendungsempfänger
Angesprochen sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs sowie selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme ist auf 5 000 € begrenzt. Es besteht keine formale Verpflichtung, Dritt- oder Eigenmittel einzubringen.
Antragsfrist
Derzeit klären die Fördergeber, ob das Programm verlängert wird. Voraussichtlich wird die nächste Förderfrist zum Ende des Sommers 2022 erwartet.
Ansprechpartner*in
Stiftung Mitarbeit
Timo Jaster / Ulrich Rüttgers
Tel: 0228 604240 | E-Mail | Homepage
Stiftung Mitarbeit: Starthilfeförderung ﹀
Wird an Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen vergeben und umfasst bis zu 500 € für Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Starthilfeförderung ermutigt die Stiftung Mitarbeit Bürger*innen zum Ehrenamt, zur gesellschaftlichen Mitgestaltung, der Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen und zur demokratischen Mitverantwortung. Vorhaben können in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und außerschulische Bildung umgesetzt werden.
Zuwendungsempfänger
Die Anschubfinanzierung richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Förderfähig sind Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Sachmittel und ggf. Kosten für erste Gründungsschritte.
Antragsfrist
Für die Starthilfeanträge sind drei Antragsfristen in 2023 veröffentlicht:
27.02.2023, 19.06.2023, 23.10.2023.
Ansprechpartner*in
Stiftung Mitarbeit
Tel: 0228 604240 | E-Mail | Homepage
Deutsch-Französisches Jugendwerk: Der Planet in Deinen Händen ﹀
unterstützt das Engagement für Umweltpolitik mit einer Pauschalförderung von bis zu 14 000 €
Das DFJW möchte mit der Teilhabe junger Menschen den sozialen und generationsüberreifenden Zusammenhalt stärken und die Zivilgesellschaft motivieren, aktiv gegen den Klimawandel zu kämpfen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind u.a. Einrichtungen, Jugendverbände, Organisationen und Vereine in den Bereichen Jugend- und Erwachsenenbildung, Kultur und Sport und Gebietskörperschaften. Junge Erwachsene ab 18 Jahren können Einzelantragssteller*innen sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es handelt sich um eine pauschale Förderung bis zu 14 000 €. Die Fördersumme richtet sich nach dem eingereichten Finanzplan. Eine 100% Förderung kann nicht garantiert werden.
Antragsfrist
Bewerbungen sind bis zum 30. Oktober 2021 ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Das DFJW fördert erneut im Jahr 2022 bis Ende Juni. .
Ansprechpartner*in
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Anne Gainville
Tel: +33 1 40 78 18 30 | E-Mail | Homepage
Deutsch-Französisches Jugendwerk: Europa- jetzt erst recht ﹀
unterstützt Begegnung, Befähigung und Beteiligung von deutschen, französischen und europäischen Jugendlichen mit bis zu 20 000 €
Das Format des geförderten Projektes ist dabei frei wählbar und kann als physischer Austausch, als digitale oder auch hybride Begegnung umgesetzt werden. Ein digitaler „Hangout“ kann also ebenso gefördert werden wie ein Workcamp, ein Bildungsseminar, Sporttreffen, Konferenzen, Diskussionsrunden, Tutorials oder ein „klassisches“ Begegnungsprojekt.
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Vereine, kommunale oder regionale Gebietskörperschaften, Organisationen und Verbände im Bereich der informellen Bildung von Kindern und Jugendlichen, der Kultur, der Wissenschaft, der Medien und des Sports sowie Schulen, Universitäten, Berufsschulen und Städtepartnerschaften.
Zielgruppe
Das DFJW fördert vor allem die Teilnahme junger Menschen, die nur begrenzten Zugang zu Mobilitätsprogrammen haben, und sich zivilgesellschaftlich engagieren oder engagieren möchten. Diversität und Geschlechterausgewogenheit unter den Teilnehmenden ist erwünscht.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Kosten für Anmietung von technischen Geräten/Computerausrüstung, Anmietung von digitalen Tools für einen begrenzten Zeitraum, Honorare, Lehrmaterial und anderen Verbrauchsgüter andere Sachkosten können bezuschusst werden, ebenso Aufenthalts- und Reisekosten für junge Menschen bis 30 Jahre. Deutsch-französische Begegnungen sind mit bis zu 15 000 €, trilaterale Projekte mit bis zu 20 000 € förderfähig.
Antragsfrist
Das DFJW nimmt bis zum 15.11.22 Bewerbungen entgegen. Bewerbungen können hier eingereicht werden. Die Förderung wird jährlich vergeben.
Ansprechpartner*in
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Tel: +33 1 40 78 18 05 | E-Mail | Homepage
CHILDREN for a better World e.V.: Jugend hilft ﹀
Bezuschusst soziales, politisches und ökologisches Ehrenamt mit 2 500 €
CHILDREN unterstützt Kinder und Jugendliche in ihren gesellschaftlichen Engagement. Alle geförderten Projekte nehmen automatisch am CHILDREN Jugend hilft! Wettbewerb teil.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ehrenamtliche Vorhaben von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Projekte werden mit einer Pauschale von 2 500 € gefördert. In Ausnahmefällen können Honorar- und Reisekosten und Ausstattungsgegenstände gefördert werden. Die acht Gewinner*innen des Wettbewerbes werden bei einer Preisverleihung geehrt und können während eines 5-tägigen Aufenthalts in Berlin an vielen interessanten Workshops teilnehmen.
Antragsfrist
Der Fonds Jugend hilft! fördert ohne Antragsfrist, über die Bewilligung der Projekte wird ca. vierteljährlich entschieden. Alle teilnehmenden Projekte werden automatisch für den Wettbewerb berücksichtigt. Man kann sich aber auch ausschließlich für den jährlich stattfindenden Wettbewerb zum 15.03. anmelden.
Ansprechpartner*in
CHILDREN Jugend hilft!
Jakob Faßnacht
Tel: 089 452094322 | E-Mail | Homepage
Kreuzberger Kinderstiftung: Kinder- und Jugendengagement in Deutschland ﹀
Unterstützt die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen
Die Kreuzberg Kinderstiftung fördert interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen und erstattet Projektkosten bis zu 100%. Die Stiftung fördert Projekte, die interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen.
Zuwendungsempfänger
Der Projektträger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Es werden Projekte bevorzugt, die von Kindern und Jugendlichen initiiert und durchgeführt werden.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Der Jugendrat entscheidet viermal im Jahr über die Bewilligung der Projektanträge. Pro Sitzung stehen 25 000 € zur Verfügung. Grundsätzlich können 50% der Projektkosten gefördert werden. Bei niedrigschwelligen Projekten bis 2 000 € Projektvolumen können sogar alle Projektkosten übernommen werden.
Antragsfrist
Die nächsten Antragsfrist ist der 30.08.2022.
Ansprechpartner*in
Claudia Grüneberg
Kreuzberger Kinderstiftung gAG
Tel: 030 695339 714 | E-Mail | Homepage
Stiftung Digitale Chancen: Kultur trifft Digital ﹀
Setzt sich für einen chancengleichen Zugang zu digitalen Medien für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein
Kinder und Jugendliche erschaffen und analysieren in Workshops digitalen Sound, digitale Sprache, Technik und Realität und setzen ihre eigenen Projektideen um. Die Gesamtkoordination, Abrechnung und die Bereitstellung der medienpädagogischen Betreuer und der Medien übernimmt die Stiftung Digitale Chancen. Das Bündnis stellt die Nachhaltigkeit und Fortführung nach der Projektlaufzeit durch die lokalen Partner sicher.
Zuwendungsempfänger
Die Stiftung Digitale Chancen schließt sich mit mindestens zwei lokalen Bündnispartnern zusammen. Mindestens einer dieser Bündnispartner arbeitet mit sozial- und bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen zusammen.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Projektkosten übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung und werden mit der Stiftung Digitale Chancen abgerechnet. Des Weiteren gibt es eine Verpflegungspauschale von 6 €/Person/Tag und eine Aufwandsentschädigung von 5 €/Stunde/Ehrenamtliche*r bei maximal 6h/Tag.
Antragsfrist
Interessensbekundungen können bis zum 31.07.2022 über die Website eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Stiftung Digitale Chancen
Sandra Liebender & Laura Hänsch
Tel: 030 43727740 | E-Mail | Homepage
Bewegungsstiftung: Starthilfe ﹀
Stärkt soziale Bewegungen, die sich für eine gerechtere Welt einsetzen, mit Hilfe von Projektbegleitung und finanziellen Mitteln von bis zu 10 000 €
Die Starthilfeförderung soll Organisationen und Initiativen bei ihren ersten Schritten unterstützen. Das kann sein: Aktionen vorbereiten, den Aufbaueines Bündnisses oder auch ein wichtiges Thema in der Öffentlichkeit setzen.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Einzelpersonen und (als gemeinnützig anerkannte) Initiativen und Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Festbetragsfinanzierung beträgt zwischen 3 000 und 10 000 €. Zusätzlich wird eine Projektbegleitung seitens der Stiftung und Zugang zum Stiftungsnetzwerk angeboten.
Antragsfrist
Die Starthilfeförderung wird jährlich ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der erste Dienstag im September.
Ansprechpartner*in
Bewegungsstiftung
Tel: 04231 957540 | E-Mail | Homepage
Bewegungsstiftung: Einmischungstopf ﹀
Fördert kurzfristig spontane Aktionen mit bis zu 1 000 €
Der Einmischungstopf unterstützt vorzugsweise innovative Aktionen und noch wenig erprobte Aktionsformen, die öffentlich wirksam neue Zielgruppen erschließt. Eine telefonische Beratung kann ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Einzelpersonen und (als gemeinnützig anerkannte) Initiativen und Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung von max. 1 000 €. Die Projektbegleitung seitens der Stiftung ist ein Zusatzangebot.
Antragsfrist
Die Antragsfrist ist jeweils auf den ersten Dienstag des Monats gelegt. Eine Entscheidung über die Förderung wird innerhalb der folgenden zwei Wochen gefällt.
Ansprechpartner*in
Bewegungsstiftung
Tel: 04231 957540 | E-Mail | Homepage
Bewegungsstiftung: Kampagnenförderung ﹀
Richtet sich an lang- und mittelfristige Kampagnen mit bis zu 15 000€
Die Kampagnenförderung unterstützt z.B. Demonstrationen, Online-Aktionen, Unterschriftensammlungen oder Brief-Aktionen und somit Maßnahmen, die selten von Stiftungen gefördert werden. Es werden Festbeträge, zinslose Darlehen und/ oder Bürgschaften vergeben. Hinzu kommt die Stiftungsbegleitung uns den Zugang zum Stiftungsnetzwerk.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich (als gemeinnützig anerkannte) Initiativen und Organisationen, die den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wandel vorantreiben.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Festbetragsfinanzierung kann zwischen 3 000 und 15 000 € liegen. Des Weiteren berät und begleitet die Stiftung im Projektverlauf.
Antragsfrist
Die Antragsfrist ist jeweils der erste Dienstag im April und im September. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Eilförderung. Eine Entscheidung über die Förderung wird innerhalb der folgenden acht Wochen gefällt.
Ansprechpartner*in
Bewegungsstiftung
Tel: 04231 957540 | E-Mail | Homepage
Deutsche Telekom Stiftung: Ich kann was! Initiative ﹀
Fördert die Vermittlung von Kompetenzen der digitalen Welt mit bis zu 10 000 €
Es finden besonders Vorhaben Beachtung, die einen kritischen und kreativen Umgang mit Medien fördern. Die Stiftung unterstützt erstmals auch übergreifende Vorhaben im Bereich Technik und Personal wie z.B. Weiterbildungen oder die Anschaffung einer Grundausstattung.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Somit sind Schulen, Kinder- und Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Einrichtungen und freiwillig besuchte Kurse anbieten.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderung kann bis zu 10 000 € umfassen. Die Projekte und Einrichtungen, die eine Förderung für strukturbildende Maßnahmen erhalten, haben nach einem Jahr die Möglichkeit einen Folgeantrag zur Verlängerung einzureichen.
Antragsfrist
Die nächste Ausschreibung endet am 17.07.2023. Die Förderung findet jährlich statt.
Ansprechpartner*in
Deutsche Telekom Stiftung
Esther Dolas
Tel: 0228 18174332 | E-Mail | Homepage
Stiftung Deutsches Hilfswerk ﹀
Fördert mit bis zu 300 000 € soziale Projekte, die das Gemeinwesen stärken
Förderbereiche umfassen u.a. Kinder, Jugendliche und Familie, Quartier, Online-Beratungsprojekte und Baumaßnahmen und/oder Erstausstattung.
Zuwendungsempfänger
Förderberechtigt sind freie gemeinnützige Träger als auch verbandlich organisierte gemeinnützige Träger, die sich für das solidarische Miteinander in Deutschland einsetzen.
Zielgruppe
Zu den Zielgruppen gehören Kinder, Jugendliche und Familien, Senior*innen, wohnungslose oder geflüchtete Menschen sowie Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Höhe der Förderung hängt von den im Projekt entstehenden Kosten und der Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projekts ab. Soziale Projekte (Personal-, Honorar- und Sachkosten) werden in einem Umfang von bis zu 80 % der Gesamtkosten, Erstausstattungsvorhaben in einem Umfang von bis zu 50 % der Gesamtkosten und Bauprojekte (Neubau, Umbau, Erwerb) in einem Umfang von bis zu 33 % der Gesamtkosten gefördert. Für Bauprojekte und Erstausstattung gilt eine maximale Fördersumme von 300 000 €.
Antragsfrist
Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk entscheidet zweimal im Jahr im Rahmen von Vergabesitzungen über die Bewerbungen um Fördermittel. Die nächste Antragsphase geht vom 15.11.2021 bis zum 30.12.2021.
Ansprechpartner*in
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Tel: 040 4141040 | E-Mail | Homepage
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. ﹀
Unterstützt Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler/bundesweiter oder innovativer/modellhafter Bedeutung mit bis zu 200 000 €
Der gemeinnützige Verein setzt seinen Förderschwerpunkt auf Vorhaben, die einen zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Die Auswahl der Projekte und Maßnahmen erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Mit dem Erlös der Jugendmarke unterstützt die Stiftung außerdem den Erwerb, Neu-, Um- und Ausbau von Orten und Räumen, die Kindern und Jugendlichen Platz für Entwicklung bieten. Studien, Fachtagungen und Schulungen werden im Bereich Forschung gefördert. Eine maximale Fördersumme und Höhe des Eigenanteils wird nicht genannt.
Antragsfrist
Anträge müssen jeweils am 01.03. bzw. 20.09. eines jeden Jahres per Post vorliegen.
Ansprechpartner*in
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Ingrid Pfeiffer
Tel: 0228 9595811 | E-Mail | Homepage
Stiftung Nord-Süd-Brücken: Jugend für Entwicklungszusammenarbeit ﹀
Unterstützt entwicklungspolitischen Jugendaustausch nach Afrika, Asien und Lateinamerika mit der Übernahme von Reise- und Transportkosten
Die Stiftung will in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mit Hilfe der Teilnehmenden den Gedanken der solidarischen Zusammenarbeit in der Einen Welt in Brandenburg weitertragen.
Zuwendungsempfänger
Zielgruppe sind hauptsächlich Jugendliche im Alter zwischen 18 und 27 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Kosten für Impfungen und Versicherungen, Flüge, Transport zum und vom Flughafen, ggf. auch Übernachtungskosten gefördert
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Ansprechpartner*in
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Tel: 030 42851385 | E-Mail | Homepage
Deutsch Polnisches Jugendwerk: Jugendprojekte im außerschulischen Jugendaustausch ﹀
Bezuschusst Jugendbegegnungen zwischen Deutschland und Polen mit Pauschalen pro Tag und Teilnehmer*in
Das DPJW sieht es als seine Aufgabe, das gegenseitige Kennenlernen und ein enges gemeinsames Handeln deutscher und polnischer junger Menschen zu fördern und junge Menschen zu befähigen, die Zukunft eines freien Europas zu gestalten.
Zuwendungsempfänger
Zuschüsse werden an öffentliche Institutionen, Organisationen des öffentlichen Rechts, Vereine oder Privatpersonen vergeben.
Zielgruppe
Zielgruppe sind polnische und deutsche Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren. Die Zahl der Teilnehmenden soll ausgeglichen sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es sind Pauschalen pro Land, Tag und Teilnehmer*in definiert, diese gelten als Zuschüsse für die anfallenden Programmkosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts und Arbeitsmaterialien.
Antragsfrist
Der Antrag muss spätestens drei Monate im Voraus eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Tel: 0331 284790 | E-Mail | Homepage
BildungsChancen: Bildungslotterie ﹀
Fördert Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsprojekte sowie Jugendhilfe und Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland mit bis zu 10 000 €
Vorhaben sollten den Beteiligten helfen, ihre individuellen Potenziale zu entdecken und zu entfalten, für mehr Chancengleichheit sorgen – unabhängig von Herkunft, Kultur, Alter, Geschlecht oder sozialer Situation der Geförderten, möglichst vielen Menschen direkt oder indirekt zugutekommen und nachhaltig wirken
Zuwendungsempfänger
Für die Förderung von Bildungsprojekten können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag an uns stellen. Ein aktueller, gültiger Freistellungsbescheid sowie ggf. die Satzung sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Bildungslotterie fördert Vorhaben mit 1 000 bis 10 000 €. Als förderfähig gelten Personal-, Sach- und Investitionskosten. Der Eigenanteil beträgt 20%.
Antragsfrist
Der Antrag kann ganjährig eingereicht werden. Die Antragsstellung läuft ausschließlich über das Anmeldeportal.
Ansprechpartner*in
BildungsChancen gemeinnützige GmbH
Tel :0201 8401418 | E-Mail | Homepage
Kulturstiftung der Länder: KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ﹀
Unterstützt den Ausbau künsterischer und kultureller Angebotsvielfalt, die Erhöhung von digitalen Formaten und den Erfahrungs- und Wissenaustausch mit bis zu 50 000 €
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will die Kommunikation und Interaktion von Kultureinrichtungen stärken und damit sowohl einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise leisten als auch, davon unabhängig, die langfristige digitale Transformation des Kulturbereichs in Deutschland vorantreiben.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme. Anzustreben ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den Antragstellenden; dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden.
Das Programm ist in drei Module aufgeteilt: Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion, Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleister und Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion.
Antragsfrist
Die Antragsfrist ist am 24.11.2021. Die Förderung wird jährlich vergeben.
Ansprechpartner*in
Conrad Mücke
Tel: 030 893635-60 | E-Mail | Homepage
Stiftung :do: on the move ﹀
Unterstützt Initiativen und Gruppen, die sich für die Situation von people on the move einsetzen, mit bis zu 2 000 €
Die Stiftung fördert u.a. medizinische Versorgung, mobile Küchen und Lebensmittelversorgung an HotSpots, Information und Beratung, die den Geflüchteten auf ihrem Weg ein Minimum an Orientierung und Sicherheit ermöglichen und Shelter oder safe spaces für Frauen, Kinder und LGBTQI / Übergangswohnungen
Zuwendungsempfänger
Als Träger eines Projekts können nur Organisationen gefördert werden, die als gemeinnützig / non-profit anerkannt sind. Initiativen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, können sich einen inhaltlich nahestehenden Verein suchen, der für Ihr Vorhaben als Antragsteller auftritt.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die maximale Fördersumme beträgt 2 000 € pro Projekt und Antrag.
Antragsfrist
Die Fördermittel werden einmal pro Jahr vergeben.
Antragsschluss ist jeweils der 15. April.
Ansprechpartner*in
Stiftung :do
Tel: 040 22865919 | E-Mail | Homepage
Vinci Stiftung für gesellschaftliche Verantwortung ﹀
Fördert dauerhafte Projekte zur Eingliederung sozial ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben und fördert Initiativen zur Stärkung der Solidarität in der Gesellschaft mit 5 000 bis 20 000 €
Außerdem schreibt die Stiftung jährlich „Solidarische Stadt“ aus. In sozial benachteiligten Stadtvierteln werden gemeinnützigen Einrichtungen zu unterstützt, um die soziale und berufliche Integration voranzutreiben.
Zuwendungsempfänger
Es werden nur eingetragene Vereine oder juristische Personen gefördert, die gemeinnützig tätig sind.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Durchschnittliche Unterstützung von Projekten variiert zwischen 5.000 bis ca. 20.000 Euro. Dieser Betrag stellt jedoch nur eine Größenordnung dar und kann gegebenenfalls angepasst werden. Über Patenschaften möchte die Stiftung systematisch für einen Kontakt zwischen den Projektträgern und Mitarbeitern des Vinci Konzerns sorgen. Sie will auf diese Weise mehr als eine reine Finanzierung bieten.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
VINCI-Stiftung für gesellschaftliche Verantwortung
c/o VINCI Deutschland GmbH
Nathalie Vogt
E-Mail | Homepage
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Projektförderung ﹀
bezuschusst Projekte, die sich mit der Ursache, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur auseinandersetzen
Das Förderprogramm will die Erinnerung an das geschehene Unrecht und an die Opfer wach halten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und innere Einheit Deutschlands fördern und festigen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen (z.B. Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren und Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit) und des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Universitäten, etc.). Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden juristischen Person gleichgestellt. .
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden.
Antragsfrist
Bis zum 30.06. können bei der Bundesstiftung Aufarbeitung Anträge auf Projektförderung im Folgejahr mit einem Fördervolumen ab 50 000 Euro und mehr eingereicht werden. Anträge im Folgejahr für eine geringere Fördersumme können bis zum 31.08. eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Programm „Jugend erinnert“
Dr. Christine Schönmakers
Tel: 030 319895332 | E-Mail | Homepage
START Stiftung: Stipendium ﹀
Fördert das Engagement junger Menschen für Demokratie und Partizipation über ein 3-jähriges Programm mit einem Laptop und 1 000 €
Das Stipendium fördert herausragende Jugendliche mit Migrationserfahrung. Stipendiaten können von einem breiten Netzwerk an Alumnis profitieren und an Veranstaltungen zu zukunftsweisenden Themen wie Digitalisierung, MINT, Politik, interkulturelle Kompetenz und Rhetorik teilnehmen.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich herausragende Schüler*innen mit Migrationserfahrung ab 14 Jahren, mind. die 8. Klasse besuchen und mindestens drei weitere Jahre auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule gehen.
Förderfähige Kosten und Förderdumme
Das Stipendium beinhaltet 1.000 € pro Schuljahr für Bücher, Schulmaterialien, Workshops, Internetgebühren und weitere Bildungsausgaben sowie zu Beginn einen Laptop, um mit START im Austausch zu bleiben. Neben zwei Pflichtseminaren werden zahlreiche Veranstaltungen zu Kunst, Kultur und Politik angeboten.
Antragsfrist
Die Online-Bewerbung besteht aus einem Fragebogen, einem Empfehlungsschreiben und Deinem letzten Schulzeugnis. Die Online-Bewerbung können vom 01.02. bis 06.03.2022 eingereicht werden. Die Ausschreibung findet jährlich statt.
Ansprechpartner*in
START Stiftung
Tel: 069 300388488 | E-Mail | Homepage
Stiftung Bürger für Bürger: Jugendstil* Ideenfonds ﹀
Setzt sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dialog und Vielfalt in den neuen Bundesländern ein und fördert mit bis zu 1 000 €
Der Ideenfonds investiert in Projekte, die ein friedliches, respektvolles und gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen in Ostdeutschland stärken und andere junge Menschen mit Migrationsgeschichte inspiriert und einbindet.
Zuwendungsempfänger
Unterstützt werden junge Menschen mit internationaler Geschichte (Personen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, BIPoC, Schwarze Deutsche, Sint*izze und Rom*nja) im Alter von 14 bis 27 Jahren. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Initiativen, die überwiegend Menschen mit Einwanderungsgeschichte, People of Color und Schwarze Menschen repräsentieren.
Fördersumme
Als Einzelperson kannst du dich um max. 800 € bewerben, als Gruppe oder Initiative um max. 1 000 €. Zusätzlich gibt es ein Workshop-Angebot und Vernetzungstreffen.
Antragsfrist
Immer am Ende des Monats entscheidet die Jugendjury über die besten Ideen.
Ansprechpartner*in
Stiftung Bürger für Bürger
Tel: 0345 68893758 | E-Mail | Homepage
Vacasol GmbH: Jugendförderung ﹀
Unterstützt das Vereinsleben und integrative Gemeinschaftsprojekte für Kinder und Jugendliche mit 1 000 €
Die Vacasol Jugendförderung bezuschusst eine Sparte, ein Projekt oder ein Team eines Vereines mit 1.000 Euro pro Antrag für Sachkosten oder Teilnahmekosten an Freizeitveranstaltungen. Es wird hiermit die Anschaffung von Equipment/ Ausstattung bezuschusst, bzw. können Teilnahmekosten an Freizeitveranstaltungen bezuschusst werden.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales. Antragsteller aller Sparten sind willkommen, sofern die Fördermittel Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren zukommen und den Bereich Kinder- und Jugendaktivitäten fördern.
Fördersumme
Es werden 10 x 1 000 € vergeben.
Antragsfrist
Bis zum 31.05.2022 können Bewerbungen eingereicht werden. Die Bearbeitung der Eingänge kann 2-3 Woche in Anspruch nehmen. Die Förderung wird jährlich vergeben.
Ansprechpartner*in
Vacasol GmbH
Tel: 040 87406723 | E-Mail | Homepage
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Mikroförderprogramm ﹀
Fördert ehrenamtlich getragenen Organisationen im ländlichen Raum mit max. 2 500 € für Sach- und Honorarkosten
Mit dieser Förderung möchte die DSEE speziell in strukturschwachen und ländlichen Räumen Ehrenamtsstrukturen stärken und weiter ausbauen und Engagement gewinnen und binden.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung richtet sich an ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen Räumen. Ob die Gegend als strukturschwach und ländlich gilt, könnt Ihr hier mit Eurer Postleitzahl prüfen.
Fördersumme
Die Fördersumme beträgt max. 2 500 €. Es wird ein Eigenanteil von 10% vorausgesetzt.
Antragsfrist
Die Förderung gilt für Maßnahmen bis zum 31.12.2022. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Bitte rechnet mit einer Bearbeitungszeit von 4 – 6 Wochen.
Ansprechpartner*in
>Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Henning Baden
Tel: 03981 4569-640 | E-Mail | Homepage
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: ZukunftsMUT ﹀
Bezuschusst Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien mit bis zu 15 000 € für Personal-, Honorar- und Sachkosten
Die Förderung ZukunftsMUT besteht aus Mitteln des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ und kann bis zum Jahresende 2022 verwendet werden, um pandemie-bedingte Rückstände aufzuholen und Mut für die Zukunft zu machen. Dafür gibt es zwei Fördersäulen. Fördersäule A stärkt bürgerschaftliche Aktivitäten vor Ort in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Fördersäule B stärkt innovative Bildung-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien in der Stadt und auf dem Land.
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt.
Fördersumme
Die Fördersumme und der prozentuale Beitrag der Eigenbeteiligung ist folgendermaßen gestaffelt:
bis zu 5 000 €: 10% Eigenanteil |
bis zu 10 000 €: 20% Eigenanteil |
bis zu 15 000 €: 30% Eigenanteil
Antragsfrist
Anträge werden bis zum 31.03.2022 angenommen. Der Verwendungszeitraum endet am 31.12.2022.
Ansprechpartner*in
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Henning Baden
Tel: 03981 4569-640 | E-Mail | Homepage
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Engagiertes Land ﹀
Fördert Engagement und Beteiligung in ländlichen und strukturschwachen Räumen mit bis zu 20 000 € für Personal-, Honorar- und Sachkosten
Ziel der Förderung ist der Netzwerkaufbau zusammen mit Wirtschaft, Politik und Verwaltung, um Engagement in der Zivilgesellschaft im ländlichen Raeum nach vorne zu bringen.
Zuwendungsempfänger
Netzwerke in Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern können eine Förderung beantragen.
Fördersumme
Das maximal Umsetzungsbudget beträgt 20 000 € mit einem zehnprozentigem Eigenanteil.
Antragsfrist
Interessensbekundungen können bis zum 14.03.2022 eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Henning Baden
Tel: 03981 4569-640 | E-Mail | Homepage