F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz ﹀
Setzt sich mit ihrer Förderung für eine bessere Völkerverständigung ein
Die Stiftung fördert insbesondere innovative und nachhaltige Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den Ländern des östlichen Europas und Israel.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Vereine.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche in den Neuen Bundesländern und Berlin.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Eine Fördersumme wird nicht angegeben. Als Einschränkung der förderfähigen Kosten wird eine anteilige Übernahme von Personalkosten genannt.
Antragsfrist
Der Antrag muss zwei bis drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
F.C. Flick Stiftung
Tel: 0331 2007770 | E-Mail | Homepage
Sparkassenstiftungen Brandenburg ﹀
Bezuschussen Projekte z.B. zum Thema Jugend, Sport und Umweltschutz
Die Fördertätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Jugend, Denkmalpflege und Umweltschutz. Für weitere Informationen folgt bitte diesem Link.
Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft: local.history ﹀
Unterstützt die Stiftung EVZ lokale Initiativen und Vereine bei der Gestaltung einer Erinnerungskultur vor Ort mit 2 000 - 15 000 €
Eine besondere Bedeutung soll dabei die NS-Zwangsarbeit und Verfolgung verschiedener Menschen und Menschengruppen während des Nationalsozialismus haben. Es sollen lokale Debatten um Erinnerung und Demokratie angestoßen und die Zivilgesellschaft in ihrem Engagement gestärkt werden.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden unter anderem gemeinnützige Organisationen (Juristische Personen) mit Sitz in Deutschland wie lokale NGO/Ver-eine, Gedenkstätten, Fördervereine an historischen Orten, Bildungsorte, Museen, lokale Geschichtsinitiativen, Heimatvereine, Heimatmuseen, Bibliotheken und Schulen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Reisekosten, Verpflegung, Honorare, Miete für Räumlichkeiten und Geräte und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Für Projektkosten kann eine Pauschale von 1 000 € und eine Verwaltungspauschale von 10% der laufenden Sachkosten beantragt werden. Die Fördersumme muss zwischen 2 000 und 15 000 € liegen.
Antragsfrist
Die Antragstellung ist laufend möglich. Die Anträge werden jeweils zum 1.2., 1.6., 1.10. eines Jahres vergleichend begutachtet.
Ansprechpartner*in
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Annemarie Hühne
Tel: 030 25929716 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Förderprogramm Kinder und Jugendliche stärken ﹀
Fördert lokale Projektideen und den Aufbau von Netzwerken mit bis zu 5 000 € für Sach- und Honorarkosten
Die Förderung unterstützt niedrigschwellige Projekte für Kinder und Jugendliche und ihre lokalen Strukturen mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Mikroförderung beträgt die maximale Fördersumme 5 000 € für Sach- und Honorarkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Mikroförderung für Begegnung, Kultur und Sport ﹀
Fördert inklusive Projekte und den Aufbau von Netzwerken mit bis zu 5000€ für Sach- und Honorarkosten
Gefördert werden z.B. inklusive Tanz-, Theater- oder Kunstangebote ebenso wie Angebote, die sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richten mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Mikroförderung beträgt die maximale Fördersumme 5 000 € für Sach- und Honorarkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Beratung, Begleitung und Selbsthilfe ﹀
Fördert Vorhaben zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung mit bis zu 350 000 €
Das Programm finanziert Bildungsveranstaltungen, Beratungen und den Aufbau neuer ambulanter Angebote. Dabei gibt es diverse Untergliederungen und Förderansätze
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Föderinstrumente sind untergliedert in Abschubförderung (Aufbau ambulanter Angebote), darunter auch Investitionsförderungen und Pauschal-, Mikro- und Projektförderung zum Bildungs- und Erfahrungsaustausch oder Aufbau von Netzwerken. Für weitere Informationen folgt bitte diesem Link.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Investitionsförderung für Begegnungsstätten und Tagesstrukturen ﹀
Bezuschusst mit maximal 300 000 € den Bau, Umbau oder Kauf von Immobilien
Aktion Mensch fördert inklusive Begegnungen und Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur für jedes Alter.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderungen und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden der Bau, Umbau und Kauf von Immobilien und dessen Ausstattung bezuschusst. Bei umfassender Barrierefreiheit kann sich die Fördersumme auf bis zu 300.000€ belaufen.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Internet für alle ﹀
Fördert Investitionskosten und Bildungsangebote mit bis zu 10 000 €
Aktion Mensch leistet mit der Förderung „Internet für alle“ einen Beitrag zu einer gleichberechtigten digitalen Teilhabe für alle. Eigenmittel sind nicht erforderlich.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Das Förderangebot ist in zwei Teile aufgeteilt: Investitionskosten und Honorar- und Sachkosten. Pro Teilbereich können bis zu 5 000 € beantragt werden. Organisationen mit mehreren Einrichtungen können Einzelanträge bis zu einem Volumen von 15 000 € stellen.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend bis zum 30.09.2021 gestellt werden. Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Deutsches Kinderhilfswerk: Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks ﹀
Fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
Der Themenfonds und dessen Zielsetzung gliedert sich in folgende Bereiche: Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von Flüchtlingskindern sowie gesunde Ernährung. Dabei ist die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen bei der Projektumsetzung von besonderer Bedeutung.
Zuwendungsempfänger
Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person, Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften und Bürgerinitiativen sind zuwendungsberechtigt.
Zielgruppe
Die Projekte sollen an Kinder und Jugendliche in Deutschland gerichtet sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 5 000 € und erstattet Honorare oder Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt und Übungsleiter*innen, Sachausgaben und Verwaltungsausgaben in Form einer Pauschale.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt jeweils bis zum 31.03. und 30.09. eines Kalenderjahres.
Ansprechpartner*in
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Tel: 030 3086930 | E-Mail | Homepage
Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen/ Mikroförderung Länderfonds Brandenburg ﹀
Unterstützt Projekte der altersgerechten politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Das Kinderhilfswerk fördert Maßnahmen und Projekte, die sich mit der Beteiligung an Entscheidungsprozessen oder der Mitwirkung in diversen politischen Bereichen befassen. Das Ziel ist ein Erleben von Anerkennung und von Selbsthilfe in Form von aktiver Partizipation.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen soll Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Stadt- und Kreisjugendringe und Kommunen erhalten. Auch nicht rechtsfähig organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente können in Kooperation mit freien oder öffentlichen Trägern eine Förderung erhalten.
Zielgruppe
Der Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen richtet sich insbesondere an von Armut betroffene Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Honorare und Dienstleistungen und Sachausgaben. Die Projektförderung beträgt in der Regel maximal 5 000 €. Der Eigenanteil beträgt nur 10 Prozent.
Beim Mikrofonds agiert der antragsstellende Träger/ die antragsstellende Kommune in der Region als Zwischenempfänger von 5 000 € und verteilt dann eine Aufwandsentschädigung für die jeweilige Projektarbeit von bis zu 500 € weiter an den Endempfänger (z.B. Jugendgruppen/- initiativen, Jugendparlamente oder Schülervertretungen). Es können Verwaltungskosten, vor allem Overheadkosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit eingereicht werden.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 – 118
10117 Berlin
Tel: 030 3086930 | E-Mail | Homepage
Stiftung Mitarbeit/ Alfred Toepfer Stiftung F.V.S./ Bertelsmann Stiftung/ Deutsche Telekom Stiftung/ Gerda Henkel Stiftung/ Körber-Stiftung/ Robert Bosch Stiftung/ Schöpflin Stiftung und Stiftung Mercator: Förderfonds Demokratie ﹀
Fördert Projekte, die zur demokratischen Mitverantwortung ermutigen, mit maximal 5 000 €
Der Förderfonds möchte einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und unterstützt auch den Transfer von bereits erfolgreichen Projekten in einen anderen Wirkungskreis.
Zuwendungsempfänger
Angesprochen sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs sowie selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme ist auf 5 000 € begrenzt. Es besteht keine formale Verpflichtung, Dritt- oder Eigenmittel einzubringen.
Antragsfrist
Der Zeitraum des Förderprogramms ist zunächst auf drei Förderrunden festgelegt. Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt max. 9 Monate, für die dritte Runde vom 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2021.
Ansprechpartner*in
Stiftung Mitarbeit
Timo Jaster / Ulrich Rüttgers
Tel: 0228 604240 | E-Mail | Homepage
Stiftung Mitarbeit: Starthilfeförderung ﹀
Wird an Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen vergeben und umfasst bis zu 50 € für Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Starthilfeförderung ermutigt die Stiftung Mitarbeit Bürger*innen zum Ehrenamt, zur gesellschaftlichen Mitgestaltung, der Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen und zur demokratischen Mitverantwortung. Vorhaben können in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und außerschulische Bildung umgesetzt werden.
Zuwendungsempfänger
Die Anschubfinanzierung richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Förderfähig sind Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Sachmittel und ggf. Kosten für erste Gründungsschritte.
Antragsfrist
Für die Starthilfeanträge sind vier Antragsfristen in 2021 veröffentlicht:
22.02.2021
31.05.2021
16.08.2021
02.11.2021
Ansprechpartner*in
Stiftung Mitarbeit
Tel: 0228 604240 | E-Mail | Homepage
Deutsch-Französisches Jugendwerk: Der Planet in Deinen Händen ﹀
unterstützt das Engagement für Umweltpolitik mit einer Pauschalförderung von bis zu 14 000 €
Das DFJW möchte mit der Teilhabe junger Menschen den sozialen und generationsüberreifenden Zusammenhalt stärken und die Zivilgesellschaft motivieren, aktiv gegen den Klimawandel zu kämpfen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind u.a. Einrichtungen, Jugendverbände, Organisationen und Vereine in den Bereichen Jugend- und Erwachsenenbildung, Kultur und Sport und Gebietskörperschaften. Junge Erwachsene ab 18 Jahren können Einzelantragssteller*innen sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es handelt sich um eine pauschale Förderung bis zu 14 000 €. Die Fördersumme richtet sich nach dem eingereichten Finanzplan. Eine 100% Förderung kann nicht garantiert werden.
Antragsfrist
Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2020 ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Ob es eine erneute Ausschreibung Ende 2021 geben wird, ist noch unklar.
Ansprechpartner*in
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Anne Gainville
Tel: +33 1 40 78 18 30 | E-Mail | Homepage
Deutsch-Französisches Jugendwerk: Europa- jetzt erst recht ﹀
unterstützt Begegnung, Befähigung und Beteiligung von deutschen, französischen und europäischen Jugendlichen mit bis zu 15 000 €
Das Format des geförderten Projektes ist dabei frei wählbar und kann als physischer Austausch, als digitale Begegnung oder auch als eine hybride Begegnung mit einer Online-Phase und einem physischen Treffen umgesetzt werden. Ein digitaler „Hangout“ kann also ebenso gefördert werden wie ein Workcamp, ein Bildungsseminar, Sporttreffen, Konferenzen, Diskussionsrunden, Tutorials oder ein „klassisches“ Begegnungsprojekt.
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Vereine, kommunale oder regionale Gebietskörperschaften, Organisationen und Verbände im Bereich der informellen Bildung von Kindern und Jugendlichen, der Kultur, der Wissenschaft, der Medien und des Sports sowie Schulen, Universitäten, Berufsschulen und Städtepartnerschaften.
Zielgruppe
Das DFJW fördert vor allem die Teilnahme junger Menschen, die nur begrenzten Zugang zu Mobilitätsprogrammen haben. Diversität und Geschlechterausgewogenheit unter den Teilnehmenden ist erwünscht.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Kosten für Anmietung von technischen Geräten/Computerausrüstung, Anmietung von digitalen Tools für einen begrenzten Zeitraum, Honorare, Lehrmaterial und anderen Verbrauchsgüter andere Sachkosten können bezuschusst werden, ebenso Aufenthalts- und Reisekosten für junge Menschen bis 30 Jahre.
Antragsfrist
Das DFJW plant Ende 2020 eine Auschreibung für 2021 zu starten. Vermutlich können Anträge jeweils zum 30. eines Monats bis spätestens November eingereicht werden. Diese werden ausschließlich per E-Mail angenommen.
Ansprechpartner*in
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Tel: +33 1 40 78 18 05 | E-Mail | Homepage
CHILDREN for a better World e.V.: Jugend hilft ﹀
Bezuschusst soziales, politisches und ökologisches Ehrenamt mit 2 500 €
CHILDREN unterstützt Kinder und Jugendliche in ihren gesellschaftlichen Engagement. Alle geförderten Projekte nehmen automatisch am CHILDREN Jugend hilft! Wettbewerb teil.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ehrenamtliche Vorhaben von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Projekte werden mit einer Pauschale von 2 500 € gefördert. In Ausnahmefällen können Honorar- und Reisekosten und Ausstattungsgegenstände gefördert werden. Die acht Gewinner*innen des Wettbewerbes werden bei einer Preisverleihung geehrt und können während eines 5-tägigen Aufenthalts in Berlin an vielen interessanten Workshops teilnehmen.
Antragsfrist
Der Fonds Jugend hilft! fördert ohne Antragsfrist, über die Bewilligung der Projekte wird ca. vierteljährlich entschieden. Alle teilnehmenden Projekte werden automatisch für den Wettbewerb berücksichtigt. Man kann sich aber auch ausschließlich für den jährlich stattfindenden Wettbewerb zum 15.03. anmelden.
Ansprechpartner*in
CHILDREN Jugend hilft!
Jakob Faßnacht
Tel: 089 452094322 | E-Mail | Homepage
Kreuzberger Kinderstiftung: Kinder- und Jugendengagement in Deutschland ﹀
Unterstützt die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen
Die Kreuzberg Kinderstiftung fördert interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen und erstattet Projektkosten bis zu 100%. Der Schwerpunkt in 2020 liegt auf dem Themenbereich „Klima und Nachhaltigkeit“.
Zuwendungsempfänger
Der Projektträger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Es werden Projekte bevorzugt, die von Kindern und Jugendlichen initiiert und durchgeführt werden.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Der Jugendrat entscheidet viermal im Jahr über die Bewilligung der Projektanträge. Pro Sitzung stehen 25 000 € zur Verfügung. Grundsätzlich können 50% der Projektkosten gefördert werden. Bei niedrigschwelligen Projekten bis 2 000 € Projektvolumen können sogar alle Projektkosten übernommen werden.
Antragsfrist
Die nächsten Antragsfristen sind der 23.08. und der 08.11.2020.
Ansprechpartner*in
Claudia Grüneberg
Kreuzberger Kinderstiftung gAG
Tel: 030 695339 714 | E-Mail | Homepage
Stiftung Digitale Chancen: Kultur trifft Digital ﹀
Setzt sich für einen chancengleichen Zugang zu digitalen Medien für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein
Kinder und Jugendliche erschaffen und analysieren in Workshops digitalen Sound, digitale Sprache, Technik und Realität und setzen ihre eigenen Projektideen um. Die Gesamtkoordination, Abrechnung und die Bereitstellung der medienpädagogischen Betreuer und der Medien übernimmt die Stiftung Digitale Chancen. Das Bündnis stellt die Nachhaltigkeit und Fortführung nach der Projektlaufzeit durch die lokalen Partner sicher.
Zuwendungsempfänger
Die Stiftung Digitale Chancen schließt sich mit mindestens zwei lokalen Bündnispartnern zusammen. Mindestens einer dieser Bündnispartner arbeitet mit sozial- und bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen zusammen.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Projektkosten übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung und werden mit der Stiftung Digitale Chancen abgerechnet. Des Weiteren gibt es eine Verpflegungspauschale von 6 €/Person/Tag und eine Aufwandsentschädigung von 5 €/Stunde/Ehrenamtliche*r bei maximal 6h/Tag.
Antragsfrist
Interessensbekundungen können fortlaufend über die Website eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Stiftung Digitale Chancen
Sandra Liebender & Laura Hänsch
Tel: 030 43727740 | E-Mail | Homepage
Bewegungsstiftung: Starthilfe ﹀
Stärkt soziale Bewegungen, die sich für eine gerechtere Welt einsetzen, mit Hilfe von Projektbegleitung und finanziellen Mitteln von bis zu 10 000 €
Die Starthilfeförderung soll Organisationen und Initiativen bei ihren ersten Schritten unterstützen. Das kann sein: Aktionen vorbereiten, den Aufbaueines Bündnisses oder auch ein wichtiges Thema in der Öffentlichkeit setzen.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Einzelpersonen und (als gemeinnützig anerkannte) Initiativen und Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Festbetragsfinanzierung beträgt zwischen 3 000 und 10 000 €. Zusätzlich wird eine Projektbegleitung seitens der Stiftung und Zugang zum Stiftungsnetzwerk angeboten.
Antragsfrist
Die Starthilfeförderung wird jährlich ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der erste Dienstag im September.
Ansprechpartner*in
Bewegungsstiftung
Tel: 04231 957540 | E-Mail | Homepage
Bewegungsstiftung: Einmischungstopf ﹀
Fördert kurzfristig spontane Aktionen mit bis zu 1 000 €
Der Einmischungstopf unterstützt vorzugsweise innovative Aktionen und noch wenig erprobte Aktionsformen, die öffentlich wirksam neue Zielgruppen erschließt. Eine telefonische Beratung kann ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Einzelpersonen und (als gemeinnützig anerkannte) Initiativen und Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung von max. 1 000 €. Die Projektbegleitung seitens der Stiftung ist ein Zusatzangebot.
Antragsfrist
Die Antragsfrist ist jeweils auf den ersten Dienstag des Monats gelegt. Eine Entscheidung über die Förderung wird innerhalb der folgenden zwei Wochen gefällt.
Ansprechpartner*in
Bewegungsstiftung
Tel: 04231 957540 | E-Mail | Homepage
Bewegungsstiftung: Kampagnenförderung ﹀
Richtet sich an lang- und mittelfristige Kampagnen mit bis zu 15 000€
Die Kampagnenförderung unterstützt z.B. Demonstrationen, Online-Aktionen, Unterschriftensammlungen oder Brief-Aktionen und somit Maßnahmen, die selten von Stiftungen gefördert werden. Es werden Festbeträge, zinslose Darlehen und/ oder Bürgschaften vergeben. Hinzu kommt die Stiftungsbegleitung uns den Zugang zum Stiftungsnetzwerk.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich (als gemeinnützig anerkannte) Initiativen und Organisationen, die den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wandel vorantreiben.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Festbetragsfinanzierung kann zwischen 3 000 und 15 000 € liegen. Des Weiteren berät und begleitet die Stiftung im Projektverlauf.
Antragsfrist
Die Antragsfrist ist jeweils der erste Dienstag im April und im September. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Eilförderung. Eine Entscheidung über die Förderung wird innerhalb der folgenden acht Wochen gefällt.
Ansprechpartner*in
Bewegungsstiftung
Tel: 04231 957540 | E-Mail | Homepage
Deutsche Telekom Stiftung: Ich kann was! Initiative ﹀
Fördert die Vermittlung von Kompetenzen der digitalen Welt mit bis zu 10 000 €
Es finden besonders Vorhaben Beachtung, die einen kritischen und kreativen Umgang mit Medien fördern. Die Stiftung unterstützt erstmals auch übergreifende Vorhaben im Bereich Technik und Personal wie z.B. Weiterbildungen oder die Anschaffung einer Grundausstattung.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Somit sind Schulen, Kinder- und Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Einrichtungen und freiwillig besuchte Kurse anbieten.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderung kann bis zu 10 000 € umfassen. Die Projekte und Einrichtungen, die eine Förderung für strukturbildende Maßnahmen erhalten, haben nach einem Jahr die Möglichkeit einen Folgeantrag zur Verlängerung einzureichen.
Antragsfrist
Voraussichtlich wird die nächste Ausschreibung im Frühjahr 2021 starten. Anträge sind ausschließlich online einzupflegen.
Ansprechpartner*in
Deutsche Telekom Stiftung
Esther Dolas
Tel: 0228 18174332 | E-Mail | Homepage
Stiftung Deutsches Hilfswerk ﹀
Fördert mit bis zu 300 000 € soziale Projekte, die das Gemeinwesen stärken
Förderbereiche umfassen u.a. Kinder, Jugendliche und Familie, Quartier, Online-Beratungsprojekte und Baumaßnahmen und/oder Erstausstattung.
Zuwendungsempfänger
Förderberechtigt sind freie gemeinnützige Träger als auch verbandlich organisierte gemeinnützige Träger, die sich für das solidarische Miteinander in Deutschland einsetzen.
Zielgruppe
Zu den Zielgruppen gehören Kinder, Jugendliche und Familien, Senior*innen, wohnungslose oder geflüchtete Menschen sowie Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Höhe der Förderung hängt von den im Projekt entstehenden Kosten und der Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projekts ab. Soziale Projekte (Personal-, Honorar- und Sachkosten) werden in einem Umfang von bis zu 80 % der Gesamtkosten, Erstausstattungsvorhaben in einem Umfang von bis zu 50 % der Gesamtkosten und Bauprojekte (Neubau, Umbau, Erwerb) in einem Umfang von bis zu 33 % der Gesamtkosten gefördert. Für Bauprojekte und Erstausstattung gilt eine maximale Fördersumme von 300 000 €.
Antragsfrist
Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk entscheidet zweimal im Jahr im Rahmen von Vergabesitzungen über die Bewerbungen um Fördermittel. Die nächste Antragsfrist ist der 22.01.2021.
Ansprechpartner*in
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Tel: 040 4141040 | E-Mail | Homepage
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. ﹀
Unterstützt Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler/bundesweiter oder innovativer/modellhafter Bedeutung mit bis zu 200 000 €
Der gemeinnützige Verein setzt seinen Förderschwerpunkt auf Vorhaben, die einen zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Die Auswahl der Projekte und Maßnahmen erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Mit dem Erlös der Jugendmarke unterstützt die Stiftung außerdem den Erwerb, Neu-, Um- und Ausbau von Orten und Räumen, die Kindern und Jugendlichen Platz für Entwicklung bieten. Studien, Fachtagungen und Schulungen werden im Bereich Forschung gefördert. Eine maximale Fördersumme und Höhe des Eigenanteils wird nicht genannt.
Antragsfrist
Anträge müssen jeweils am 01.03. bzw. 20.09. eines jeden Jahres per Post vorliegen.
Ansprechpartner*in
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Ingrid Pfeiffer
Tel: 0228 9595811 | E-Mail | Homepage
Stiftung Nord-Süd-Brücken: Jugend für Entwicklungszusammenarbeit ﹀
Unterstützt entwicklungspolitischen Jugendaustausch nach Afrika, Asien und Lateinamerika mit der Übernahme von Reise- und Transportkosten
Die Stiftung will in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mit Hilfe der Teilnehmenden den Gedanken der solidarischen Zusammenarbeit in der Einen Welt in Brandenburg weitertragen.
Zuwendungsempfänger
Zielgruppe sind hauptsächlich Jugendliche im Alter zwischen 18 und 27 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Kosten für Impfungen und Versicherungen, Flüge, Transport zum und vom Flughafen, ggf. auch Übernachtungskosten gefördert
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Ansprechpartner*in
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Tel: 030 42851385 | E-Mail | Homepage
Deutsch Polnisches Jugendwerk: Jugendprojekte im außerschulischen Jugendaustausch ﹀
Bezuschusst Jugendbegegnungen zwischen Deutschland und Polen mit Pauschalen pro Tag und Teilnehmer*in
Das DPJW sieht es als seine Aufgabe, das gegenseitige Kennenlernen und ein enges gemeinsames Handeln deutscher und polnischer junger Menschen zu fördern und junge Menschen zu befähigen, die Zukunft eines freien Europas zu gestalten.
Zuwendungsempfänger
Zuschüsse werden an öffentliche Institutionen, Organisationen des öffentlichen Rechts, Vereine oder Privatpersonen vergeben.
Zielgruppe
Zielgruppe sind polnische und deutsche Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren. Die Zahl der Teilnehmenden soll ausgeglichen sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es sind Pauschalen pro Land, Tag und Teilnehmer*in definiert, diese gelten als Zuschüsse für die anfallenden Programmkosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts und Arbeitsmaterialien.
Antragsfrist
Der Antrag muss spätestens drei Monate im Voraus eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Tel: 0331 284790 | E-Mail | Homepage
BildungsChancen: Bildungslotterie ﹀
Fördert Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsprojekte sowie Jugendhilfe und Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland mit bis zu 10 000 €
Vorhaben sollten den Beteiligten helfen, ihre individuellen Potenziale zu entdecken und zu entfalten, für mehr Chancengleichheit sorgen – unabhängig von Herkunft, Kultur, Alter, Geschlecht oder sozialer Situation der Geförderten, möglichst vielen Menschen direkt oder indirekt zugutekommen und nachhaltig wirken
Zuwendungsempfänger
Für die Förderung von Bildungsprojekten können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag an uns stellen. Ein aktueller, gültiger Freistellungsbescheid sowie ggf. die Satzung sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Bildungslotterie fördert Vorhaben mit 1 000 bis 10 000 €. Als förderfähig gelten Personal-, Sach- und Investitionskosten.
Antragsfrist
Der Antrag kann ganjährig eingereich werden. Die Antragsstellung läuft ausschließlich über das Anmeldeportal.
Ansprechpartner*in
BildungsChancen gemeinnützige GmbH
Tel :0201 8401418 | E-Mail | Homepage
Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt: Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona ﹀
Unterstützt gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie mit bis zu 100 000 € u.a. für Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Beratungen und Qualifizierungen und einer Verwaltungskostenpauschale
Die Förderung besteht aus drei Schwerpunktthemen: Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtsstrukturen und Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Zuwendungsempfänger
Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) können einen Antrag stellen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.
Antragsfrist
Der Antrag muss bis zum 1. November 2020 eingegangen sein. Die Projektlaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2020.
Ansprechpartner*in
Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt
Tel: 03981 2174300 | E-Mail | Homepage
Kulturstiftung der Länder: KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ﹀
Unterstützt den Ausbau künsterischer und kultureller Angebotsvielfalt, die Erhöhung von digitalen Formaten und den Erfahrungs- und Wissenaustausch mit bis zu 50 000 €
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will die Kommunikation und Interaktion von Kultureinrichtungen stärken und damit sowohl einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise leisten als auch, davon unabhängig, die langfristige digitale Transformation des Kulturbereichs in Deutschland vorantreiben.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme. Anzustreben ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den Antragstellenden; dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden.
Das Programm ist in drei Module aufgeteilt: Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion, Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleister und Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion.
Antragsfrist
Anträge müssen bis zu 15. November 2020 eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Conrad Mücke
Tel: 030 893635-60 | E-Mail | Homepage
Stiftung :do: on the move ﹀
Unterstützt Initiativen und Gruppen, die sich für die Situation von people on the move einsetzen, mit bis zu 2 000 €
Die Stiftung fördert u.a. medizinische Versorgung, mobile Küchen und Lebensmittelversorgung an HotSpots, Information und Beratung, die den Geflüchteten auf ihrem Weg ein Minimum an Orientierung und Sicherheit ermöglichen und Shelter oder safe spaces für Frauen, Kinder und LGBTQI / Übergangswohnungen
Zuwendungsempfänger
Als Träger eines Projekts können nur Organisationen gefördert werden, die als gemeinnützig / non-profit anerkannt sind. Initiativen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, können sich einen inhaltlich nahestehenden Verein suchen, der für Ihr Vorhaben als Antragsteller auftritt.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die maximale Fördersumme beträgt 2 000 € pro Projekt und Antrag.
Antragsfrist
Die Fördermittel werden einmal pro Jahr vergeben.
Antragsschluss ist der 15. April.
Ansprechpartner*in
Stiftung :do
Tel: 040 22865919 | E-Mail | Homepage
Vinci Stiftung für gesellschaftliche Verantwortung ﹀
Fördert dauerhafte Projekte zur Eingliederung sozial ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben und fördert Initiativen zur Stärkung der Solidarität in der Gesellschaft mit 5 000 bis 20 000 €
Außerdem schreibt die Stiftung jährlich „Solidarische Stadt“ aus. In sozial benachteiligten Stadtviertelnwerden gemeinnützigen Einrichtungen zu unterstützt, um die soziale und berufliche Integration voranzutreiben.
Zuwendungsempfänger
Es werden nur eingetragene Vereine oder juristische Personen gefördert, die gemeinnützig tätig sind.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Durchschnittliche Unterstützung von Projekten variiert zwischen 5.000 bis ca. 20.000 Euro. Dieser Betrag stellt jedoch nur eine Größenordnung dar und kann gegebenenfalls angepasst werden. Über Patenschaften möchte die Stiftung systematisch für einen Kontakt zwischen den Projektträgern und Mitarbeitern des Vinci Konzerns sorgen. Sie will auf diese Weise mehr als eine reine Finanzierung bieten.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
VINCI-Stiftung für gesellschaftliche Verantwortung
c/o VINCI Deutschland GmbH
Nathalie Vogt
E-Mail | Homepage
Lush: Charity Pot ﹀
Unterstützt Projekte, die sich für Umwelt-, Natur- und Tierschutz und Menschenrechte einsetzen mit 100 bis 5 000 € für Projektkosten
Priorität bei der Projektvergabe haben rein ehrenamtlich geführte Initiativen, die keine weitere finanzielle Unterstützung bekommen.
Zuwendungsempfänger
In der Regel richtet sich die finanzielle Unterstützung an kleine Organisationen, Graswurzel- und Protestgruppen, Bürgerinitiativen und Kampagnen, die sich fundamentalen Belangen widmen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme kann je nach Projekt zwischen 100 und 5 000€ liegen. Förderfähig sind Projektkosten, laufende Kosten einer Organisation wie z.B. Personalkosten werden nur in Ausnahmefällen bezuschusst.
Antragsfrist
Bewerbungen werden fortlaufend angenommen. Um sich für die finanzielle Unterstützung durch den Charity Pot zu bewerben, musst du das Antragsformular ausfüllen. Bitte schreibe eine E-Mail an charitypot@lush.de mit dem Betreff „Charity Pot Antragsformular“ und stelle kurz deine Organisation und das Projekt vor, das finanziert werden soll.
Ansprechpartner*in
Lush GmbH Deutschland
c/o Charity Pot
Tel: 0211 50666255 | E-Mail | Homepage
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Bundenprogramm Jugend erinnert ﹀
bezuschusst Projekte, die sich mit der SED-Diktatur im Alltag und in der Politik auseinandersetzen mit bis zu 200 000 €
Das Förderprogramm will Aufarbeitungsinstitutionen einerseits stärker mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie Jugendorganisationen vernetzen. Zum anderen zielt es auf die Schaffung und Weiterentwicklung innovativer Bildungsformate, die sich an junge Menschen richten und insbesondere auch diejenigen erreichen, die die bisherigen Bildungsangebote nicht nutzen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen (z.B. Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren und Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit) mit Sitz in Deutschland, die sich in mindestens einem Arbeitsschwerpunkt mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur befassen.
Tandems von etablierten Institutionen mit kleinen, ehrenamtlich ausgerichteten Einrichtungen sowie neue Kooperationen mit Organisationen, die bislang nicht mit Aufarbeitungseinrichtungen zusammengearbeitet haben und die sich an junge Menschen richten oder von jungen Menschen geführt werden, sind besonders wünschenswert.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Fördermittel können pro Projekt in Höhe von in der Regel 40.000,00 Euro bis 200.000,00 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss über eine Laufzeit bis maximal Ende 2023 bewilligt werden. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Eine angemessene Mitfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Dritte wird erwartet.
Antragsfrist
Anträge müssen per Post und E-Mail bis zum 15.02.2021 vorliegen.
Ansprechpartner*in
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Programm „Jugend erinnert“
Dr. Christine Schönmakers
Tel: 030 319895332 | E-Mail | Homepage
Jugenddemokratiefonds Berlin: STARK gemacht ﹀
Fördert das Engagement junger Menschen für Demokratie und Partizipation mit bis zu 15 000 € für Personal-, Honorar- und Sachkosten
Die Förderung hat zwei Förderschwerpunkte: Innovative, befristete Projekte mit lokaler und landesweiter Bedeutung (politisch-historische Bildung, ePartizipation, Förderung des ehrenamtlichen Engagements und von Vielfalt und Toleranz) und bezirkliche Kinder- und Jugendjurys (von Kindern und Jugendlichen eigenständig geführte Initiativen zu sozialem Engagement).
Zielgruppe
Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren. 51 % der Teilnehmer muss in Berlin wohnen.
Zuwendungsempfänger
Förderberechtigt sind freie gemeinnützige Träger, Verbände und zivilgesellschaftliche Initiativen in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit mit lokaler oder landesweiter Ausstrahlung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Für den ersten Schwerpunkt ist die Maximalfördersumme 15 000 € für eine Förderdauer von bis zu drei Jahren. Für den Aktionsfonds Kinder- und Jugendbeteiligung in den Bezirken beträgt die Förderung pro Antrag zwischen 300 und 1 000 €.
Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachkosten, Verwaltungsgebühren und Dienstleistungen zur Projektumsetzung.
Antragsfrist
Die nächste Antragsfrist isst am 17.01.2021. Im zweiten Förderschwerpunkt wird es mindestens zwei Auschreibungen pro Jahr geben.
Ansprechpartner*in
Projektbüro Demokratiefonds
c/o Jugend-und Familienstiftung des Landes Berlin
Tel: 030 284701920 | E-Mail | Homepage
START Stiftung: Stipendium ﹀
Fördert das Engagement junger Menschen für Demokratie und Partizipation über ein 3-jähriges Programm mit einem Laptop und 1 000 €
Das Stipendium fördert herausragende Jugendliche mit Migrationserfahrung. Stipendiaten können von einem breiten Netzwerk an Alumnis profitieren und an Veranstaltungen zu zukunftsweisenden Themen wie Digitalisierung, MINT, Politik, interkulturelle Kompetenz und Rhetorik teilnehmen.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich herausragende Schüler*innen mit Migrationserfahrung ab 14 Jahren, mind. die 8. Klasse besuchen und mindestens drei weitere Jahre auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule gehen.
Förderfähige Kosten und Förderdumme
Das Stipendium beinhaltet 1.000 € pro Schuljahr für Bücher, Schulmaterialien, Workshops, Internetgebühren und weitere Bildungsausgaben sowie zu Beginn einen Laptop, um mit START im Austausch zu bleiben. Neben zwei Pflichtseminaren werden zahlreiche Veranstaltungen zu Kunst, Kultur und Politik angeboten.
Antragsfrist
Die Online-Bewerbung besteht aus einem Fragebogen, einem Empfehlungsschreiben und Deinem letzten Schulzeugnis. Die Online-Bewerbung können vom 1. Februar bis 16. März 2021 abgeschickt werden. Die Ausschreibung findet jährlich statt.
Ansprechpartner*in
START Stiftung
Tel: 069 300388488 | E-Mail | Homepage