Stipendien für Schüler*innen mit Einwanderungsgeschichte ﹀
unterstützt neue Initiativen, junge Vereine usw.
Die START-Stiftung fördert engagierte Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte, die sich für die Demokratie einsetzen und die Zukunft mitgestalten wollen.
Angebote werden ein- bis mehrtägige Seminare und Workshops sowie digitale Lernformate.
Für START sind die schulischen Leistungen, die besuchte Schulform oder der angestrebte Abschluss nicht entscheidend. Was zählt, sind Persönlichkeit und Veränderungswille.
Unter diesem Link sind weitere Informationen zu finden.
F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz ﹀
Setzt sich mit ihrer Förderung für eine bessere Völkerverständigung ein
Die Stiftung fördert insbesondere innovative und nachhaltige Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den Ländern des östlichen Europas und Israel.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Vereine.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche in den Neuen Bundesländern und Berlin.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Eine Fördersumme wird nicht angegeben. Als Einschränkung der förderfähigen Kosten wird eine anteilige Übernahme von Personalkosten genannt.
Antragsfrist
Der Antrag muss zwei bis drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
F.C. Flick Stiftung
Tel: 0331 2007770 | E-Mail | Homepage
Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam ﹀
Bezuschusst Kinder- und Jugendprojekte in Brandenburg mit max. 10 000 € für Sach- und Honorarkosten
Die Stiftung fördert vielfältige Angebote benachteiligter Kinder und Jugendliche, um diese in ihrer Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und toleranten Persönlichkeit zu fördern.
Zielgruppe
Das Kriterium der Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene, Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder sozialen Einschränkungen genauso wie junge Menschen, die in ländlichen Regionen mit wenig kulturellem Angebot leben, nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können oder in einkommensschwächeren Familien leben.
Zuwendungsempfänger
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können für ihre geplanten Projekte im Jahr 2022 jetzt Förderanträge bei der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ stellen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Unter Umständen werden neben Sach-, Material- und Honorarkosten auch Personalkosten gefördert. Das Projekt sollte einen Zeitraum von zwei Jahren und ein Gesamtvolumen von 10 000 € nicht übersteigen.
Antragsfrist
Der Projektantrag muss mindestens ein Quartal vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen, kann allerdings ganzjährig eingereicht werden. Mit dem Projekt darf erst nach einer Förderzusage begonnen werden.
Ansprechpartner*in
Katja Wolf
Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“
Tel: 0331 28146-82 | E-Mail | Homepage
Sparkassenstiftungen Brandenburg ﹀
Bezuschussen Projekte z.B. zum Thema Jugend, Sport und Umweltschutz
Die Fördertätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Jugend, Denkmalpflege und Umweltschutz. Für weitere Informationen folgt bitte diesem Link.
Aktion Mensch: Förderprogramm Kinder und Jugendliche stärken ﹀
Fördert lokale Projektideen und den Aufbau von Netzwerken mit bis zu 5 000 € für Sach- und Honorarkosten
Die Förderung unterstützt niedrigschwellige Projekte für Kinder und Jugendliche und ihre lokalen Strukturen mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Mikroförderung beträgt die maximale Fördersumme 5 000 € für Sach- und Honorarkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Mikroförderung für Begegnung, Kultur und Sport ﹀
Fördert inklusive Projekte und den Aufbau von Netzwerken mit bis zu 5000€ für Sach- und Honorarkosten
Gefördert werden z.B. inklusive Tanz-, Theater- oder Kunstangebote ebenso wie Angebote, die sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richten mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Mikroförderung beträgt die maximale Fördersumme 5 000 € für Sach- und Honorarkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Beratung, Begleitung und Selbsthilfe ﹀
Fördert Vorhaben zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung mit bis zu 350 000 €
Das Programm finanziert Bildungsveranstaltungen, Beratungen und den Aufbau neuer ambulanter Angebote. Dabei gibt es diverse Untergliederungen und Förderansätze
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderinstrumente sind untergliedert in Anschubförderung (Aufbau ambulanter Angebote), darunter auch Investitionsförderungen und Pauschal-, Mikro- und Projektförderung zum Bildungs- und Erfahrungsaustausch oder Aufbau von Netzwerken. Für weitere Informationen folgt bitte diesem Link.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
Aktion Mensch: Investitionsförderung für Begegnungsstätten und Tagesstrukturen ﹀
Bezuschusst mit maximal 300 000 € den Bau, Umbau oder Kauf von Immobilien
Aktion Mensch fördert inklusive Begegnungen und Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur für jedes Alter.
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel Vereine, gemeinnützige GmbHs, Genossenschaften, Kirchen oder Unternehmergesellschaften.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderungen und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden der Bau, Umbau und Kauf von Immobilien und dessen Ausstattung bezuschusst. Bei umfassender Barrierefreiheit kann sich die Fördersumme auf bis zu 300.000€ belaufen.
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktion Mensch e.V.
Tel: 0228 20925555 | E-Mail | Homepage
CHILDREN for a better World e.V.: Jugend hilft ﹀
Bezuschusst soziales, politisches und ökologisches Ehrenamt mit 2 500 €
CHILDREN unterstützt Kinder und Jugendliche in ihren gesellschaftlichen Engagement. Alle geförderten Projekte nehmen automatisch am CHILDREN Jugend hilft! Wettbewerb teil.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ehrenamtliche Vorhaben von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Projekte werden mit einer Pauschale von 2 500 € gefördert. In Ausnahmefällen können Honorar- und Reisekosten und Ausstattungsgegenstände gefördert werden. Die acht Gewinner*innen des Wettbewerbes werden bei einer Preisverleihung geehrt und können während eines 5-tägigen Aufenthalts in Berlin an vielen interessanten Workshops teilnehmen.
Antragsfrist
Der Fonds Jugend hilft! fördert ohne Antragsfrist, über die Bewilligung der Projekte wird ca. vierteljährlich entschieden. Alle teilnehmenden Projekte werden automatisch für den Wettbewerb berücksichtigt. Man kann sich aber auch ausschließlich für den jährlich stattfindenden Wettbewerb zum 15.03. anmelden.
Ansprechpartner*in
CHILDREN Jugend hilft!
Jakob Faßnacht
Tel: 089 452094322 | E-Mail | Homepage
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. ﹀
Unterstützt Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler/bundesweiter oder innovativer/modellhafter Bedeutung mit bis zu 200 000 €
Der gemeinnützige Verein setzt seinen Förderschwerpunkt auf Vorhaben, die einen zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Die Auswahl der Projekte und Maßnahmen erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Mit dem Erlös der Jugendmarke unterstützt die Stiftung außerdem den Erwerb, Neu-, Um- und Ausbau von Orten und Räumen, die Kindern und Jugendlichen Platz für Entwicklung bieten. Studien, Fachtagungen und Schulungen werden im Bereich Forschung gefördert. Eine maximale Fördersumme und Höhe des Eigenanteils wird nicht genannt.
Antragsfrist
Anträge müssen bis zum 23. September per Post vorliegen.
Ansprechpartner*in
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Ingrid Pfeiffer
Tel: 0228 9595811 | E-Mail | Homepage
Stiftung Nord-Süd-Brücken: Jugend für Entwicklungszusammenarbeit ﹀
Unterstützt entwicklungspolitischen Jugendaustausch nach Afrika, Asien und Lateinamerika mit der Übernahme von Reise- und Transportkosten
Die Stiftung will in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mit Hilfe der Teilnehmenden den Gedanken der solidarischen Zusammenarbeit in der Einen Welt in Brandenburg weitertragen.
Zuwendungsempfänger
Zielgruppe sind hauptsächlich Jugendliche im Alter zwischen 18 und 27 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Kosten für Impfungen und Versicherungen, Flüge, Transport zum und vom Flughafen, ggf. auch Übernachtungskosten gefördert
Antragsfrist
Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Ansprechpartner*in
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Tel: 030 42851385 | E-Mail | Homepage
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Projektförderung ﹀
bezuschusst Projekte, die sich mit der Ursache, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur auseinandersetzen
Das Förderprogramm will die Erinnerung an das geschehene Unrecht und an die Opfer wach halten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und innere Einheit Deutschlands fördern und festigen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen (z.B. Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren und Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit) und des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Universitäten, etc.). Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden juristischen Person gleichgestellt. .
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden.
Antragsfrist
Bis zum 30.06. können bei der Bundesstiftung Aufarbeitung Anträge auf Projektförderung im Folgejahr mit einem Fördervolumen ab 50 000 Euro und mehr eingereicht werden. Anträge im Folgejahr für eine geringere Fördersumme können bis zum 31.08. eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Programm „Jugend erinnert“
Dr. Christine Schönmakers
Tel: 030 319895332 | E-Mail | Homepage
START Stiftung: Stipendium ﹀
widmet sich der Engagementförderung von jungen Menschen mit Migrationsgeschichte mit Bildungsangeboten und bis zu 3 500 €
Das Stipendium fördert herausragende Jugendliche mit Migrationserfahrung. Stipendiaten können von einem breiten Netzwerk an Alumnis profitieren und an Veranstaltungen zu Persönlichkeitsentwicklung, Programmierung, Coaching und Berufsorientierung teilnehmen.
Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich herausragende Schüler*innen mit Migrationserfahrung ab 14 Jahren, mind. die 8. Klasse besuchen und mindestens ein weiteres Jahr auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule gehen.
Förderfähige Kosten und Förderdumme
Das Stipendium beinhaltet 3 500 €. Die Förderung ist aufgeteilt in Start Stipendium, Start Coding und Start Career.
Antragsfrist
Die Online-Registrierung kann vom 1. Februar bis 17. März vorgenommen werden. Die Ausschreibung findet jährlich statt.
Ansprechpartner*in
START Stiftung
Tel: 069 300388488 | E-Mail | Homepage
Stiftung Bürger für Bürger: Jugendstil* Ideenfonds ﹀
Setzt sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dialog und Vielfalt in den neuen Bundesländern ein und fördert mit bis zu 1 000 €
Der Ideenfonds investiert in Projekte, die ein friedliches, respektvolles und gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen in Ostdeutschland stärken und andere junge Menschen mit Migrationsgeschichte inspiriert und einbindet.
Zuwendungsempfänger
Unterstützt werden junge Menschen mit internationaler Geschichte (Personen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, BIPoC, Schwarze Deutsche, Sint*izze und Rom*nja) im Alter von 14 bis 27 Jahren. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Initiativen, die überwiegend Menschen mit Einwanderungsgeschichte, People of Color und Schwarze Menschen repräsentieren.
Fördersumme
Als Einzelperson kannst du dich um max. 800 € bewerben, als Gruppe oder Initiative um max. 1 000 €. Zusätzlich gibt es ein Workshop-Angebot und Vernetzungstreffen.
Antragsfrist
Immer am Ende des Monats entscheidet die Jugendjury über die besten Ideen.
Ansprechpartner*in
Stiftung Bürger für Bürger
Tel: 0345 68893758 | E-Mail | Homepage
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Mikroförderprogramm ﹀
Fördert ehrenamtlich getragenen Organisationen im ländlichen Raum mit max. 2 500 € für Sach- und Honorarkosten
Mit dieser Förderung möchte die DSEE speziell in strukturschwachen und ländlichen Räumen Ehrenamtsstrukturen stärken und weiter ausbauen und Engagement gewinnen und binden.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung richtet sich an ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen Räumen. Ob die Gegend als strukturschwach und ländlich gilt, könnt Ihr hier mit Eurer Postleitzahl prüfen.
Fördersumme
Die Fördersumme beträgt max. 2 500 €. Es wird ein Eigenanteil von 10% vorausgesetzt.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Bitte rechnet mit einer Bearbeitungszeit von 4 – 6 Wochen.
Ansprechpartner*in
>Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Henning Baden
Tel: 03981 4569-640 | E-Mail | Homepage