Fonds Soziokultur: 3 Förderprogramme - Allgemeine Projektförderung ﹀
Fördert junge Kulturinitiativen mit maximal 2000 €
Der Jugend eine Chance richtet sich an eigenverantwortlich organisierte Initiativen oder Vereine von Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren und möchte somit Sie einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in Deutschland leisten.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Initiativen und Vereine junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme beträgt maximal 2000 €, in der Regel bis zu 70% der Projektkosten.
Antragsfrist
Für Projekte ab dem 15.07. muss der Antrag vor dem 02.05 eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Antragsfrist für Projekte im 1. Halbjahr gilt jeweils die Antragsfrist 02.11.
Ansprechpartner*in
Fonds Soziokultur e.V.
Tel: 0228 97144790 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium für Bildung und Forschung und Deutsches Kinderhilfswerk: It’s your party-cipation ﹀
Möchte fehlende chancengerechte Zugänge zu Bildung und Kultur ausgleichen und fördert dabei nach Teilnehmer*innen-Anzahl und Projektlaufzeit
Die Förderung zielt auf einen Ausbau an außerschulischen und beteiligungsorientierten Angeboten der kulturellen Bildung und der Schaffung neuer Strukturen, wodurch Kinder und Jugendliche befähigt werden sollen, für ihre eigenen Interessen und Rechte einzustehen. Das Projekt ist in drei Formate gegliedert: Workshop (Format 1), Workshop mit Abschlussveranstaltung (Format 2) und Festival oder Kinderstadt (Format 3).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Rechtspersonen wie z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs sowie öffentlich-rechtliche Rechtspersonen.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche von 3 bis 17 Jahre aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom gewählten Format, der Teilnehmer*innen-Anzahl und der Projektlaufzeit. Zuwendungsfähig sind Honorar- und Sachausgaben und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in den Bündnissen.
Antragsfrist
Ein Antrag zum Format 1 kann jederzeit gestellt werden. Für Format 2 und 3 können Interessensbekundungen jederzeit, spätestens jedoch bis zum 28.02. eines jeden Jahres (Projektbeginn Juli-Dezember) oder bis zum 31.08. (Projektbeginn Januar-Juni) eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Antragsfrist kommuniziert.
Ansprechpartner*in
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Emily Koch, Projektleitung
Tel: 030 30869334 | E-Mail | Homepage
Engagement Global: Aktionsgruppenprogramm ﹀
Fördert entwicklungspolitisches Interesse und Engagement mit bis zu 2 000 € pro Projekt als Festbetragsfinanzierung
Das Aktiongruppenprogramm möchte Engagierte erreichen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare oder Workshops vertiefen und weiter vermitteln möchten..
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst die breite Öffentlichkeit, besonders aber Menschen, die sich bisher nur wenig mit entwicklungspolitischen Inhalten befasst haben, Personen mit Migrationsgeschichte und entwicklungspolitisch engagierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Eine Festbetragsfinanzierung kann vom selben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden, sofern die Projekte voneinander unabhängig sind. Der Eigenanteil beträgt 25 %.
Antragsfrist
Eine Beantragung ist ganzjährig möglich, spätestens aber 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Ansprechpartner*in
Engagement Global gGmbH
Tel: 0228 207170 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundeszentrale für politische Bildung: Zusammenhalt durch Teilhabe ﹀
Stärkt ehrenamtliches Engagement in ländlichen Räumen mit bis zu 20 000 € pro Jahr für Honorar- und Sachausgaben
Lokale und regionale Vereine und Initiativen sollen ermutigt werden, Demokratiestärkung, Teilhabe und Extremismusprävention zu bearbeiten, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken. Die Formate sollen nachhaltig bestehende Strukturen ergänzen
Zuwendungsempfänger
Die Förderung richtet sich an lokal und regional tätige Vereine und Initiativen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme beträgt bis zu 20 000 € pro Jahr für Honorar- und Sachkosten; das Projekt muss auf eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren angelegt sein.
Antragsfrist
Interessierte Bildungsträger mit Zugängen in ländlichen Räumen können bis zum 30.9. Anträge für eine Modellprojektförderung ab 1.4. 2025 stellen.
Ansprechpartner*in
Regiestelle „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Tel: 030 254504 441 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium für Forschung und Bildung: talentCAMPus﹀
Unterstützt außerschulische Ferienbildung für Kinder aus benachteiligten Familien mit bis zu 100% der enstehenden Kosten (Honorare, Verwaltungspauschale und Sachmittel)
Das Programm ‚Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung‘ setzt sich für mehr Chancengleichheit ein und stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Kreativität.
Zuwendungsempfänger
Um die Förderung zu beantragen, müssen Bündnisse aus mindestens drei lokalen Partnern (Vereine, Initiativen oder Einrichtungen) geschlossen werden.
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Sachmittel und Honorare gefördert, die bei der Durchführung der Bildungsangebote enstehen. Zusätzlich können eine Verwaltungspauschale, Aufwandsentschädigungen und Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche eingereicht werden.
Antragsfrist
Antragsfristen richten sich nach dem Projektthema und dem dazu passenden Förderer innerhalb des talentCAMPus. Eine Übersicht der Fristen findet ihr hier. Die Antragstellung ist nur über das KUMASTA Antragssystem möglich.
Ansprechpartner*in
Julia Bork
Servicestelle „Kultur macht stark“ Brandenburg
Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH
Tel: 0331 58250120 und 0176 / 72 613 957 | E-Mail | Homepage
Deutscher Museumsbund e.V.: Museum macht stark ﹀
Bietet benachteiligten Kindern und Jugendlichen Gestaltungsmöglichkeiten und weckt Interesse an kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe und fördert bis zu 14 000 €
Mit mindestens zwei anderen lokalen Kooperationspartnern mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten können Bündnisse gebildet werden, um Kinder und Jugendliche zu ermutigen, sich mit ihrer kulturellen Identität auseinanderzusetzen.
Zuwendungsempfänger
Die antragsstellende Organisation muss ein Museum oder eine museumsnahe Institution sein. Bei den beiden weiteren Bündnispartnern handelt es sich um sozialräumliche Einrichtungen oder Kultur und Bildungsorganisationen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst sozial-, finanziell- oder bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 18 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden Honorare, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Sach- und Reisekosten bis zu einem Umfang von 12 000 €.
Antragsfrist
Die Antragsfristen gelten für jedes Jahr: 28.02., 31.05. und 31.10.
Ansprechpartner*in
Christine Brieger / Monika Starke
Deutscher Museumsbund e.V.
Tel.: 030 65210710 | E-Mail | Homepage