Starthilförderung der Stiftung Mitarbeit ﹀
unterstützt neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland in ihrer Anfangsphase mit 500 €
Die Starthilfeförderung will auf diese Weise Bürger*innen ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben in Deutschland aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.
Antragsfrist
Bewerbungen können bis zum 23. Oktober 2023 eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktionsfonds – Stark gegen Rassismus
Tel: +49 (0 )228-60424-0 ; Fax: 0228-60424-22 | E-Mail | Homepage
ReStart – Sport bewegt Deutschland ﹀
Fördert Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen.
Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
- Die erste Phase für Säule 1 “Digital und qualifiziert“: Förderfähig sind die DOSB-Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren. Weitere Informationen für Verbände finden Sie hier.
- Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“: Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde sind antragsberechtigt. Hier finden Sie weitere Details.Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden.
Die Sportvereinsschecks können ausschließlich hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen auf www.sportnurbesser.de
- Säule 3 „Verleihangebote im öffentlichen Raum – Sportliche Einstiegsangebote“: Antragsberechtigt sind Kommunen. Hier finden Sie weitere Details.
Zuwendungsempfänger
Mit dieser Förderung werden Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert.
Antragsfrist
Säule 1: Digital und qualifiziert lief bis zum 11.2022 und die zweite Bewerbungsphase endete am 31.03.23
Säule 2: Antrag von „Sporttage sind Feiertage“ können ab 26. Januar 2023 bis Juli 2023 gestellt werden und die Sportvereinsschecks konnen ab 24. Januar bis Ende Oktober 2023 gestellt werden.
Säule 3: Verleihangebote im öffentlichen Raum – Sportliche Einstiegsangebote ist am 01. April 2023 gestartet und endet am 12. Juni 2023.
Ansprechpartner*in
Deutscher Olympischer Sportbund e.V.
Tel: +49 69 6700-555 | Email | Homepage
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ﹀
Fördert junge Menschen unter 26 Jahre
Das Zukunftspaket bietet jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahre die Möglichkeit, ihre eigenen Projektideen umzusetzen. Dabei führen sie ihr Projekt von der Planung bis zum Abschluss selbst durch. Mit ihren Projekten verändern die Jugendgruppen etwas für sich und andere junge Menschen und geben ihnen die Chance, selbst mitzumachen. Unterstützung erhalten sie dabei von einem Träger, der für sie den Antrag stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.
Zuwendungsempfänger
Mit dieser Förderung werden junge Menschen unter 26 Jahren unterstützt.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Das zukunftspaket Finanzierung hängt von der verfügbaren Finanzierung ab. Beratung in allen Projektphasen mit Beratungsterminen, Entwicklung von Projektideen, Sponsorensuche und Beantwortung von Fragen rund um den Förderantrag werden ebenfalls angeboten.
Antragsfrist
Eine Antragstellung ist bis zum 15.09.2023 möglich, die Projekte müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Ansprechpartner*in
Deutscher Olympischer Sportconund e.V.
Tel: 0800-6647766 | Email | Homepage
Stark gegen Rassismus ﹀
Fördert informelle Gruppen und kleinere Vereine mit bis zu 5 000 €
Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Zugleich erhalten die geförderten Gruppen über den gesamten Zeitraum eine umfassende Projektbegleitung, in Form eines Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramms. Dieses richtet sich nach den konkreten Bedarfen der Projektträger*innen aus und umfasst z. B. die Themen Antirassismus, Empowerment, Fundraising, Umgang mit Bedrohung und Gestaltung der Social-Media-Präsenz.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus im ländlichen Raum engagieren möchten.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit bis zu 5 000 € und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm.
Antragsfrist
Bewerbungen können bis zum 11. Juni 2023 eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Aktionsfonds – Stark gegen Rassismus
Tel: +49 (0 )30 – 346 274 12 (Dienstags von: 18:00 – 20:00 Uhr
Mittwochs von: 10:00 – 12:00 Uhr) | E-Mail | Homepage
Förderaufruf 2023: Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ ﹀
Fördert aktive und potenziell Ehrenamtliche ab 12 Jahren mit maximal 15 000 €
Ehrenamtlichem Engagement kommt im Integrationsprozess eine große Bedeutung zu. Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung unterstützen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich ehrenamtlich zu engagieren. Zu diesem Zweck werden auch 2023 wieder im Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Multiplikatorenschulungen gefördert.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können aktive und potenziell Ehrenamtliche ab 12 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die beantrafte Fördersumme darf 15 000 Euro nicht überschreiten.
Antragsfrist
Interessensbekundungsverfahren für Multiplikator*innenschulungen sind zu stellen bis 30. Mai 2023 und für Projekte in 2024 bis 30. Juni 2023 über das unten stehende Förderportal.
Ansprechpartner*in
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Tel: +49 911 943-0| E-Mail | Homepage
Fonds Soziokultur: 3 Förderprogramme - Allgemeine Projektförderung ﹀
Fördert junge Kulturinitiativen mit maximal 2000 €
Der Jugend eine Chance richtet sich an eigenverantwortlich organisierte Initiativen oder Vereine von Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren und möchte somit Sie einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in Deutschland leisten.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Initiativen und Vereine junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme beträgt maximal 2000 €, in der Regel bis zu 70% der Projektkosten.
Antragsfrist
Für Projekte ab dem 15.07. muss der Antrag vor dem 02.05 eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Antragsfrist für Projekte im 1. Halbjahr gilt jeweils die Antragsfrist 02.11.
Ansprechpartner*in
Fonds Soziokultur e.V.
Tel: 0228 97144790 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium für Bildung und Forschung und Deutsches Kinderhilfswerk: It’s your party-cipation ﹀
Möchte fehlende chancengerechte Zugänge zu Bildung und Kultur ausgleichen und fördert dabei nach Teilnehmer*innen-Anzahl und Projektlaufzeit
Die Förderung zielt auf einen Ausbau an außerschulischen und beteiligungsorientierten Angeboten der kulturellen Bildung und der Schaffung neuer Strukturen, wodurch Kinder und Jugendliche befähigt werden sollen, für ihre eigenen Interessen und Rechte einzustehen. Das Projekt ist in drei Formate gegliedert: Workshop (Format 1), Workshop mit Abschlussveranstaltung (Format 2) und Festival oder Kinderstadt (Format 3).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Rechtspersonen wie z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs sowie öffentlich-rechtliche Rechtspersonen.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche von 3 bis 17 Jahre aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom gewählten Format, der Teilnehmer*innen-Anzahl und der Projektlaufzeit. Zuwendungsfähig sind Honorar- und Sachausgaben und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in den Bündnissen.
Antragsfrist
Ein Antrag zum Format 1 kann jederzeit gestellt werden. Für Format 2 und 3 können Interessensbekundungen jederzeit, spätestens jedoch bis zum 28.02. eines jeden Jahres (Projektbeginn Juli-Dezember) oder bis zum 31.08. (Projektbeginn Januar-Juni) eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Antragsfrist kommuniziert.
Ansprechpartner*in
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Emily Koch, Projektleitung
Tel: 030 30869334 | E-Mail | Homepage
Engagement Global: Aktionsgruppenprogramm ﹀
Fördert entwicklungspolitisches Interesse und Engagement mit bis zu 2 000 € pro Projekt als Festbetragsfinanzierung
Das Aktiongruppenprogramm möchte Engagierte erreichen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare oder Workshops vertiefen und weiter vermitteln möchten..
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst die breite Öffentlichkeit, besonders aber Menschen, die sich bisher nur wenig mit entwicklungspolitischen Inhalten befasst haben, Personen mit Migrationsgeschichte und entwicklungspolitisch engagierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Eine Festbetragsfinanzierung kann vom selben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden, sofern die Projekte voneinander unabhängig sind. Der Eigenanteil beträgt 25 %.
Antragsfrist
Eine Beantragung ist ganzjährig möglich, spätestens aber 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Ansprechpartner*in
Engagement Global gGmbH
Tel: 0228 207170 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundeszentrale für politische Bildung: Zusammenhalt durch Teilhabe ﹀
Stärkt ehrenamtliches Engagement in ländlichen Räumen mit bis zu 20 000 € pro Jahr für Honorar- und Sachausgaben
Lokale und regionale Vereine und Initiativen sollen ermutigt werden, Demokratiestärkung, Teilhabe und Extremismusprävention zu bearbeiten, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken. Die Formate sollen nachhaltig bestehende Strukturen ergänzen
Zuwendungsempfänger
Die Förderung richtet sich an lokal und regional tätige Vereine und Initiativen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme beträgt bis zu 20 000 € pro Jahr für Honorar- und Sachkosten; das Projekt muss auf eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren angelegt sein.
Antragsfrist
Der frühstmögliche Projektstart ist der 01.01.2020 und muss am 31.12.2024 abgeschlossen werden. Der Antrag ist drei Monate vor Projektstart einzureichen.
Ansprechpartner*in
Regiestelle „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Tel: 030 254504 441 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium für Forschung und Bildung: talentCAMPus﹀
Unterstützt außerschulische Ferienbildung für Kinder aus benachteiligten Familien mit bis zu 100% der enstehenden Kosten (Honorare, Verwaltungspauschale und Sachmittel)
Das Programm ‚Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung‘ setzt sich für mehr Chancengleichheit ein und stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Kreativität.
Zuwendungsempfänger
Um die Förderung zu beantragen, müssen Bündnisse aus mindestens drei lokalen Partnern (Vereine, Initiativen oder Einrichtungen) geschlossen werden.
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden Sachmittel und Honorare gefördert, die bei der Durchführung der Bildungsangebote enstehen. Zusätzlich können eine Verwaltungspauschale, Aufwandsentschädigungen und Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche eingereicht werden.
Antragsfrist
Antragsfristen richten sich nach dem Projektthema und dem dazu passenden Förderer innerhalb des talentCAMPus. Eine Übersicht der Fristen findet ihr hier. Die Antragstellung ist nur über das KUMASTA Antragssystem möglich.
Ansprechpartner*in
Julia Bork
Servicestelle „Kultur macht stark“ Brandenburg
Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH
Tel: 0331 58250120 und 0176 / 72 613 957 | E-Mail | Homepage
Deutsche Postcode Lotterie ﹀
Fördert Projekte aus den Bereichen Mensch und Natur mit bis zu 30 000 €
Die Förderung unterstützt Projekte, die soziales Engagement mit Umweltschutz verbinden. Bei größeren Projekten können bis zu 100 000€, bei besonders innovativen Ideen bis zu 300 000 € beantragt werden. Projekte, die einen nachhaltigen Effekt nach der Förderung bewirken, werden bevorzugt.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es werden unter anderem Personal- und Honorarkosten und Fahrzeuge aus nicht-fossiler Antriebstechnik. In der Regel beträgt die Maximalfördersumme 30 000 €.
Antragsfrist
Die Fristen für das Interessensbekundungsverfahren für bis zu 30 000€ sind 13.01.2022 und voraussichtlich 25.8.22. Der Antrag muss jeweils zwei Wochen später vorliegen. Fristen für die Fördersumme von 100 000 € oder 500 000 € können abweichen.
Ansprechpartner*in
Postcode Lotterie DT gGmbH
Tel: 0211 942838-22 | E-Mail | Homepage
Deutscher Museumsbund e.V.: Museum macht stark ﹀
Bietet benachteiligten Kindern und Jugendlichen Gestaltungsmöglichkeiten und weckt Interesse an kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe und fördert bis zu 14 000 €
Mit mindestens zwei anderen lokalen Kooperationspartnern mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten können Bündnisse gebildet werden, um Kinder und Jugendliche zu ermutigen, sich mit ihrer kulturellen Identität auseinanderzusetzen.
Zuwendungsempfänger
Die antragsstellende Organisation muss ein Museum oder eine museumsnahe Institution sein. Bei den beiden weiteren Bündnispartnern handelt es sich um sozialräumliche Einrichtungen oder Kultur und Bildungsorganisationen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst sozial-, finanziell- oder bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 18 Jahren.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden Honorare, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Sach- und Reisekosten bis zu einem Umfang von 12 000 €.
Antragsfrist
Die Antragsfristen gelten für jedes Jahr: 28.02., 31.05. und 31.10.
Ansprechpartner*in
Christine Brieger / Monika Starke
Deutscher Museumsbund e.V.
Tel.: 030 65210710 | E-Mail | Homepage
Kontaktstelle CERV Deutschland: Bürgerbeteiligung und Teilhabe ﹀
Unterstützt Grundrechte und Bürgerbeteiligung
Dieser Aktionsbereich dient der Schaffung und dem Ausbau eines Raumes, der der gegenseitigen Verständigung, dem Austausch und der Förderung eines gemeinsamen Kulturverständnisses innerhalb der EU dient.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, Netzwerke, Bildungs- und Kultureinrichtungen, zivilgesellschaftliche und religiöse Organisationen. Es muss ein Konsortium verschiedener transnationaler Akteure sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Bei der Projektförderung sind tatsächliche Kosten nicht maßgeblich, die Förderhöhe richtet sich nach einer erreichten Punktezahl. Es gibt keine maximale Fördersumme.
Antragsfristen nach Themen
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit: Laufzeit ab 24.01.2023
Kommunale Netzwerke: Laufzeit ab 19.01.2023
Ansprechpartner*in
Jochen Butt-Posnik
Kontaktstelle CERV Deutschland
Tel: 0228 24 20 997 | E-Mail | Homepage
Kontaktstelle CERV Deutschland: Aktionsbereich zur Förderung von Gleichstellung und Rechte ﹀
Fördert Maßnahmen zur Gleichstellung, der Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ab 75 000 €
Dieser Aktionsbereich sieht die Förderung der Gleichstellung sowie die Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts vor, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Ein separates Programm (DAPHNE) setzt sich gegen Gewaltprävention ein.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, Netzwerke, Bildungs- und Kultureinrichtungen, zivilgesellschaftliche und religiöse Organisationen. Es muss ein Konsortium verschiedener transnationaler, nationaler oder regionaler Akteure sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderhöhe richtet sich nach einer erreichten Punktezahl. Die Mindestfördersumme beträgt 75 000 €, nach oben ist die Summe nicht gedeckelt.
Antragsfristen nach Themen
Nicht-Diskriminierung: 20.06.2023
Gewaltprävention: 19.04.2023
Ansprechpartner*in
Jochen Butt-Posnik
Kontaktstelle CERV Deutschland
Tel: 0228 24 20 997 | E-Mail | Homepage
JFF Institut für Medienpädagogik: RISE ﹀
Fördert gesellschaftskritische Medienproduktionen mit bis zu 2 000 € für Sachmittel
Die Inhalte können sich auf die Themen Gesellschaftskritik, Religion und Werte, Rassismus, Gender, Pluralismus beziehen. Möglich sind Spiel-, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilme mit einer Spieldauer zwischen drei und zehn Minuten.
Zuwendungsempfänger
Du kannst Dich bewerben, wenn Du zwischen 14 und 26 Jahre alt bist.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden Medienproduktionen, vorzugsweise Filme, mit einer Summe von bis zu 2 000 €. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für individuelle Coachings und inhaltliche, gestalterische, technische & organisatorische Beratung bei der Produktion von Kurzfilmen.
Antragsfrist
Es gibt keine Antragsfrist. In der Regel sollte die Produktion vier Monate nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
Ansprechpartner*in
JFF – Institut für Medienpädagogik
Tel: 089 689890 | E-Mail | Homepage
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V.: Künste öffnen Welten ﹀
Unterstützt kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren mit festen Beträgen pro Teilnehmer und bis zu 30 000 €
Das Förderprogramm möchte Kinder und Jugendliche erreichen, deren Familien strukturell benachteiligt werden. Als Teil vom Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ braucht es mindestens drei Bündnispartner und einen zeitlichen Umfang von mindestens 60 Stunden im Jahr.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Rechtspersonen. Ein Bündnispartner übernimmt die Antragstellung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme richtet sich nach Art des Projektes. Es wird unterschieden zwischen Zugangsprojekten, Intensivprojekten und Netzwerkprojekten
Antragsfrist
Die Antragsfrist wird Anfang 2023 sein. Näheres entnehmt bitte diesem Link.
Ansprechpartner*in
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Tel: 030 48486030 | E-Mail | Homepage
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung: Das Zukunftspaket ﹀
fördert Projekte, die von Kindern und Jugendlichen mitgestaltet werden, mit bis zu 150 000 € für Personal- und Sachkosten
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit könnt ihr eigene Ideen umsetzen, Projektmittel beantragen und aktiv euer Umfeld mitgestalten. Kommunen und Träger sind eingeladen, mitzumachen und junge Menschen zu unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kinder- und Jugendliche, freie Träger und Kommunen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Fördersumme richtet nach dem Antragssteller. Zusätzlich zur Förderung von Personal- und Sachkosten gibt es eine Verwaltungspauschale von 7 % der Gesamtkosten.
Antragsfrist
Bewerbungen müssen bis zum 15.09.2023 abgegeben worden sein.
Ansprechpartner*in
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
E-Mail | Homepage