Das Land Brandenburg fördert Einzelprojekte und Maßnahmen der politischen Bildung, die den Bürger*innen authentische Informationen vermitteln und zu politisch verantwortlichem Handeln sowie zu zivilgesellschaftlichem Engagement anregen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderung kann bis zu 50 € pro Veranstaltungstag und Teilnehmer*in betragen. Zusätzlich wird eine Organisationskostenpauschale in Höhe von 300 €, bei Veranstaltungsreihen von über drei Tagen sogar 1 000 € je Veranstaltungstag vergeben.
Antragsfrist
Der Antrag ist acht Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen.
Ansprechpartner*in
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Tel.: 0331 8663541 | E-Mail | Homepage
Das Bündnis Brandenburg fördert den Einsatz gesellschaftlicher Akteure, die den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen ermöglichen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen bzw. Träger der Integrationsarbeit (gemeinnützige Vereine und sonstige juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts)
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es können unter anderem Personal-, Reise-, und Sachkosten, Honorare, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen und Verwaltungsaufwendungen eingereicht werden. Voraussetzung ist eine jährliche Befristung der Vorhaben bzw. Projekte. Die Höchstfördersumme ist nicht angegeben.
Antragsfrist
Eine Einsendefrist besteht nicht. Die Fördermittel müssen allerdings im laufenden Jahr verwendet werden, demnach ist der Antrag so zeitig wie möglich einzureichen.
Ansprechpartner*in
Bündnis für Brandenburg
Angelika Thiel-Vigh
Tel: 0331 8661170 | E-Mail | Homepage
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung möchte die Fähigkeit zur demokratischen und zivilgesellschaftlichen Teilhabe stärken, eine gewaltfreie Auseinandersetzung fördern und so in eine regionale Identität investieren.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch aktive Kooperationspartner*innen von Antragsberechtigten sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert wird in zwei Förderlinien:
-Förderlinie 1 (Projektförderung) ab 2 500 € (befristet auf ein Haushaltsjahr)
Der Fokus liegt auf impulsgebende Ansätze an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Formate
-Förderlinie 2 (strukturbildend) über 20 000 € pro Förderjahr:
Unterstützt wird insbesondere eine nachhaltige Stärkung der kulturellen Bildung in ländlichen Räumen.
Antragsfrist
Jährlich gibt es zwei Antragsfristen. Zum 15.05. können Projektförderungen beantragt werden, die im laufenden Jahr verwendet werden müssen. Im Herbst (Antragsfrist ist der 15.10.) können sowohl Projektförderungen für das kommende Jahr als auch strukturbildende Maßnahmen für die kommenden drei Jahre beantragt werden. Bitte setzt Euch vor der Antragsanstellung mit Eurem regionalen Kontaktbüro in Verbindung.
Ansprechpartner*in
Plattform Kulturelle Bildung
Karin Kranhold
Tel: 0331 58250121 | E-Mail | Homepage