Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung ﹀
Fördert politische Bildungsprojekte mit pauschalen Fördersätzen bis zu 50 € pro Tag pro Teilnehmer*in
Das Land Brandenburg fördert Einzelprojekte und Maßnahmen der politischen Bildung, die den Bürger*innen authentische Informationen vermitteln und zu politisch verantwortlichem Handeln sowie zu zivilgesellschaftlichem Engagement anregen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderung kann bis zu 50 € pro Veranstaltungstag und Teilnehmer*in betragen. Zusätzlich wird eine Organisationskostenpauschale in Höhe von 300 €, bei Veranstaltungsreihen von über drei Tagen sogar 1 000 € je Veranstaltungstag vergeben.
Antragsfrist
Der Antrag ist acht Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen.
Ansprechpartner*in
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Tel.: 0331 8663541 | E-Mail | Homepage
Amadeo Antonio Stiftung: Förderkampagne 'Zivilgesellschaft stärken – Ihr habt es in der Hand!' Brandenburg, Sachsen und Thüringen ﹀
Unterstützt zivilgesellschaftliche Projekte, die antidemokratischen Tendenzen entgegenwirken mit bis zu 2 500 € für Reise- und Sachkosten und Honorare
Die Amadeo Antonio Stiftung setzt sich für Demokratieförderung und Minderheitenschutz ein und tritt gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus vor allem im ländlichen Bereich ein. Sie berät und unterstützt Initiativen inhaltlich und priorisiert Projekte, die auf anderem Wege wenige Chancen auf Förderung haben.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften wie zum Beispiel Religionsgemeinden und eingetragene Vereine sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden Reisekosten, Sachmittel und Honorare von 100 € bis zu 2 500 €.
Antragsfrist
Die Antragsfrist ist jeweils am 31.01. und am 31.07.
Ansprechpartner*in
Amadeu Antonio Stiftung
Tel: 030 24088610 | E-Mail | Homepage
Bündnis für Brandenburg ﹀
Unterstützt Vorhaben, die sich für Offenheit, Akzeptanz und Hilfsbereitschaft der brandenburgischen Bevölkerung einsetzen
Das Bündnis Brandenburg fördert den Einsatz gesellschaftlicher Akteure, die den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen ermöglichen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen bzw. Träger der Integrationsarbeit (gemeinnützige Vereine und sonstige juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts)
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es können unter anderem Personal-, Reise-, und Sachkosten, Honorare, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen und Verwaltungsaufwendungen eingereicht werden. Voraussetzung ist eine jährliche Befristung der Vorhaben bzw. Projekte. Die Höchstfördersumme ist nicht angegeben.
Antragsfrist
Eine Einsendefrist besteht nicht. Die Fördermittel müssen allerdings im laufenden Jahr verwendet werden, demnach ist der Antrag so zeitig wie möglich einzureichen.
Ansprechpartner*in
Bündnis für Brandenburg
Angelika Thiel-Vigh
Tel: 0331 8661170 | E-Mail | Homepage
Zuwendungen des Landes Brandenburg zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen ﹀
Fördert ehrenamtliche, lokal wirksame Willkommensinitiativen mit bis zu 2 000 € pro Jahr für Sachausgaben
Das Landesamt für Soziales und Versorgung unterstützt mit dieser Förderung die Schaffung von Willkommensstrukturen, -aktivitäten und -angeboten, Patenschaften und Beratungs- und Betreuungsangebote
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden gemeinnützige freie Träger und sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie kommunale Träger. Zuwendungsempfänger können auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn sie einen Bezug zu einer Willkommensinitiative nachweisen und eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung haftet.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden unter anderem Miet-, Telefon- und Internetkosten, Reisekosten, Büromaterial, Veranstaltungsausgaben, Honorare für Externe, Ausgaben für Dolmetscherleistungen und Öffentlichkeitsarbeit. Pro Jahr gilt der Höchstförderbetrag von 2 000 € pro Initiative, die Mindestbeantragung beträgt 300 €.
Antragsfrist
Der Verwendungszeitraum muss am 31.12.2022 beendet sein. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Tel: 0331 8665013 | E-Mail | Homepage
Zuwendungen des Landes Brandenburg für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ﹀
Bezuschusst spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund mit bis zu 5 000 € für Personal- und Sachkosten
Das LASV unterstützt hierbei geschlechtsspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote, Angebote im Bereich des Sports, zur Bildung und psychosozialen Betreuung und bei Fällen häuslicher Gewalt bzw. Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden gemeinnützige freie Träger, die mit ihrer Arbeit die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Pro Initiative können bis zu 5 000 € im Jahr beantragt werden. Gefördert werden unter anderem Personal- und Reisekosten, Mietkosten, Telefon-, Internet- und Portokosten, Veranstaltungsausgaben, Büromaterial und Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
Antragsfrist
Der Verwendungszeitraum muss am 31.12.2022 enden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Tel: 0331 8665013 | E-Mail | Homepage
Tolerantes Brandenburg ﹀
Unterstützt lokale Initiativen, die sich für mehr Toleranz, Solidarität und den Abbau von Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit einsetzen
Tolerantes Brandenburg bezuschusst Maßnahmen, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit richten oder deren Entstehung präventiv begegnen. Im Fokus stehen ebenfalls Eigeninitiative, Zivilcourage, bürgerschaftliches Engagement und Mitbestimmung.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert werden unter anderem Miet-, Reise- und Telefonkosten, Auswände für Öffentlichkeitsarbeit und Honorare.
Antragsfrist
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Tolerantes Brandenburg
Denny Marquardt
Tel: 0331 8661164 | E-Mail | Homepage
Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH: Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation ﹀
Fördert Maßnahmen, die interkulturelle Vielfalt und Integration stärken mit bis zu 20 000 €
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung möchte die Fähigkeit zur demokratischen und zivilgesellschaftlichen Teilhabe stärken, eine gewaltfreie Auseinandersetzung fördern und so in eine regionale Identität investieren.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch aktive Kooperationspartner*innen von Antragsberechtigten sein.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Gefördert wird in zwei Förderlinien:
-Förderlinie 1 (Projektförderung) ab 2 500 € (befristet auf ein Haushaltsjahr)
Der Fokus liegt auf impulsgebende Ansätze an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Formate
-Förderlinie 2 (strukturbildend) über 20 000 € pro Förderjahr:
Unterstützt wird insbesondere eine nachhaltige Stärkung der kulturellen Bildung in ländlichen Räumen.
Antragsfrist
Jährlich gibt es zwei Antragsfristen. Zum 15.05. können Projektförderungen beantragt werden, die mit Restmitteln finanziert werden und im laufenden Jahr verwendet werden müssen. Im Herbst (Antragsfrist ist der 15.10.) können sowohl Projektförderungen für das kommende Jahr als auch strukturbildende Maßnahmen für die kommenden drei Jahre beantragt werden. Bitte setzt Euch vor der Antragsanstellung mit Eurem regionalen Kontaktbüro in Verbindung.
Ansprechpartner*in
Plattform Kulturelle Bildung
Karin Kranhold
Tel: 0331 58250121 | E-Mail | Homepage
Netzwerk Selbsthilfe – der politische Förderfonds ﹀
Unterstützt politisch innovative Projekte in Berlin und Brandenburg mit bis zu 1 100 € unter anderem für Kosten für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
Das Netzwerk fördert im weitesten Sinne politische Projekte und Initiativen, die öffentlich wirksam sind.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Gruppen und Einzelpersonen, die demokratisch organisiert sind und einen regionalen Bezug haben
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es können Druckkosten, Veranstaltungskosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstattungen für neue Projekte als Anschubfinanzierung gefördert werden. Die Fördersumme richtet sich nach den tatsächlichen Projektkosten, beläuft sich aber maximal auf 1 100 €.
Antragsfrist
Pro Jahr werden auf der Netzwerk Selbsthilfe Homepage mehrere Antragsfristen veröffentlicht. Die nächsten Abgaben müssen bis zum 9.01., 06.02., 06.03., 27.03., 1.05 und 29.05.2023 erfolgen. Anträge sind per Online-Antragsformular per E-Mail einzureichen.
Weitere Informationen
Das Netzwerk Selbsthilfe veröffentlicht regelmäßig eine aktuelle Fördertopfbroschüre. Diese bietet eine umfangreiche Übersicht von Förderquellen für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen. Die Broschüre könnt ihr hier kostenpflichtig bestellen.
Ansprechpartner*in
Netzwerk Selbsthilfe
Tel: 030 6913072 | E-Mail | Homepage
Aktion Nachhaltige Entwicklung: Lokale Agenda21 ﹀
Unterstützt ehrenamtliche Initiativen zum Thema nachhaltige Entwicklung und bezuschusst Honorar-und Sachkosten mit bis zu 5 000 €
Lokale Agenda21 will zu Projekten, Veranstaltungen und Aktionen nach dem Leitbild der Agenda 21 der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung von 1992 anregen. Ziele sind aktive Partizipation und Empowerment zu fördern und eine nachhaltige Entwicklung in den Städten und Dörfern des Landes zu unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können in Brandenburg ansässige Vereine, Verbände, ehrenamtliche Nachhaltigkeitsinitiativen und andere gemeinnützige Einrichtungen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Die Förderung kann bis zu 5 000 € betragen und deckt dabei Sach- und Honorarkosten ab. Insgesamt werden maximal 80% der Gesamtkosten gefördert.
Antragsfrist
Die nächsten Antragsfrist ist am 7. März 2023.
Ansprechpartner*in
agrathaer GmbH
Tel: 033432 82467 | E-Mail | Homepage
Aktion Nachhaltige Entwicklung: Gesunde Umwelt ﹀
Fördert ehrenamtliche Projekte zum Thema umweltorientiertes Handeln mit bis zu 3 000 € für Sachkosten
Aktion Gesunde Umwelt unterstützt ehrenamtlich Projekte von Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen, die sich außerschulisch umweltorientiertem Handeln widmen. Themenschwerpunkte sind dabei unter anderem die Herausbildung von Umweltbewusstsein und Gestaltungskompetenzen und die Sensibilisierung für den Natur-, Arten-, Biotop- und Umweltschutz sowie der nachhaltigen Entwicklung
Zuwendungsempfänger
Einen Antrag können private Personen und Vereine mit (Wohn-)Sitz in Brandenburg einreichen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Es können Sachkosten bis zu einer Höhe von 3 000 € bezuschusst.
Antragsfrist
Der Projektzeitraum muss zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die nächste Einreichungsfrist ist der 7. März 2023.
Ansprechpartner*in
agrathaer GmbH
Tel: +49 33432 82 467 | E-Mail | Homepage
Bildung trifft Entwicklung: Junges Engagement ﹀
Bezuschusst entwicklungspolitische Aktionen von ehemaligen Freiwilligen mit 200 € für Honorare, Raummiete, Material, Verpflegung und Fahrtkosten
Das Programm fördert Veranstaltungen, Aktionen und Gruppentreffen, die einen entwicklungspolitischen Schwerpunkt oder Bezug zum Globalen Lernen haben. Junges Engagement wirkt bundesweit, wird aber im Bundesland koordiniert.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Personen, die einen internationalen Freiwilligendienst von mindestens 6 Monaten absolviert haben.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Aktive können die Finanzierung von Honoraren, Raummiete, Material, Verpflegung und Fahrtkosten innerhalb der Region beantragen. Jedes Projekt kann mit max. 200 € gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung des gleichen Projekts von anderen Finanzgebern ist nicht gestattet.
Antragsfrist
Anträge können laufend gestellt werden. Aktive sollten sich 2-3 Wochen vor der Veranstaltung oder dem Projektbeginn melden, der Antrag muss 10 Werktage vor Beginn eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Susanne Schneider
Junges Engagement bei BtE Berlin-Brandenburg
Tel: 030 25464579 | E-Mail | Homepage
Stiftung Demokratie von unten bauen ﹀
fördert Projekte, die demokratisches Denken und Handeln anregen und unterstützen
Die Stiftung sucht Projekte mit innovativen Ideen im Bereich Lebens- und Arbeitszusammenhänge von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder mit einer Verbindung von Vergangenheitsbewältigung und Zukunftsorientierung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Bürgerbewegungen, Initiativen und Verein, Schulen, pädagogische Einrichtungen und Projekte, die sich mit demokratischen Verhalten und Rechten von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen.
Förderfähige Kosten und Fördersumme
Projekte, Seminare, Workshops, Dokumentationen, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und Ausstellungen können bezuschusst werden.
Antragsfrist
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden und bis zum 23.06.2023 eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Ulrike Haffke
Stiftung Demokratie von unten bauen
Tel.: 0152 8792507 | E-Mail | Homepage