Stellungnahme zur 2. Fassung des Entwurfs des Kinder- und Jugendgesetz

Im Folgenden nimmt der Landesjugendring Brandenburg e.V. Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg (BbgKJG) 2. Fassung.
Zunächst möchten wir uns ausdrücklich für die gewissenhafte Überarbeitung samt detaillierter Berücksichtigung unserer Stellungnahme (vom 12.6.2023) sowie der gemeinsamen Stellungnahme von LJR, LMB, AKJS, KIJUBB, LKJ und FJB bedanken. Viele der von uns angeführten Punkte wurden aus unserer Sicht positiv verändert.
Besonders erfreulich ist, dass die Definition unter § 98 Begriffsbestimmung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verändert und deutlich qualifiziert wurde und dass die Besetzung des Landes- Kinder- und Jugendausschusses (LKJA) unter § 125 überarbeitet wurde. Nach wie vor mahnen wir an, dass es personeller Ressourcen zur Unterstützung der zu beteiligenden Jugendlichen bedarf. Neben einer Neustrukturierung des LKJA und der Bereitschaft aller Mitglieder, diese notwendigen Schritte zu vollziehen, wenn die Beteiligung junger Menschen ernst genommen werden soll. Ebenso erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzestext um § 103 Jugendleitercard erweitert wurde.
Wir begrüßen es, dass wir erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und möchten im Sinne der weiteren Qualitätssteigerung auf verschiedene Aspekte hinweisen.

Unsere konkreten Vorschläge zur Verbesserung und Konkretisierung finden Sie hier in der ausführlichen Stellungnahme an Minister Steffen Freiberg und Abteilungsleiter Volker-Gerd Westphal, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.